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sind, sondern, wenn schon in ihrer Weise berechtigt, doch Ausdruck

mehrerer Einteilungsgründe sind, bei denen Technisches und

Leistendes vermengt ist. Dabei ist es aber wirtschaftlich falsch, die

bloße Werkstufe — wenn diese auch einen gewissen, technisch

markanten Abschnitt / in der Leistungsfolge bildet — allein als

„Erzeugen“ zu fassen. In der Leistungsfolge kommt es gemäß der

hervorgehobenen Wesenseinheit des Wirtschaftsablaufes allein darauf

an, ob die Leistung, z. B. die verfrachtende oder verhandelnde, eine

notwendige Vorstufe für weitere Leistungen ist oder nicht, um ihre

erzeugende Natur festzustellen.

III.

Abstammung und Geschlechterfolge der L e i s t u n g e n a l s

G r u n d e r s c h e i n u n g e n . Als Erzeugnis im obigen Sinne

betrachtet

1

, hat jede Leistung eine Abstammung, ist sie Glied einer

Geschlechterfolge, eines Stammbaumes. Als solche ist sie sozusagen

„Tochter“ einer vorherigen Leistung, die als „Mutter“-Leistung zu

betrachten ist. Wir können von einer „Mutter- und Tochter-Leistung“

oder mit anderem Namen von einer „ S t a m m - u n d

F r u c h t e i g e n s c h a f t “ der Leistung als einem allgemein

zwischen Leistungen hinsichtlich ihrer Abfolge stattfindenden

Verhältnis sprechen.

§ 12. Die Beeinflussung der Leistungen

(Leistungsmodifikation)

Alle wirtschaftlichen Leistungen eines Menschen sind durch

Ausgleichen und Sparen von Anbeginn aufeinander abgestimmt und

einander angemessen. Diese Erscheinung, die wir später als

„Entsprechung“ oder Korrelation näher kennenlernen werden, beruht

auf dem sinnvollen Einheitsbezug, den sie alle in demselben Ziele

beziehungsweise zuletzt im Gesamtzusammenhange aller Ziele haben.

Wenn nun aber viele einzelne Menschen Leistungen verwirklichen,

die untereinander keinen Einheitsbezug im gleichen Ziele haben, z. B.

indem der A zwar mit C Tauschgeschäfte macht, aber jeder davon für

sich, für seine eigenen Ziele wirtschaftet, so können deren Leistungen

nur durch eine vom Ganzen der Volkswirtschaft,

1

Siehe oben S. 135 ff.