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Güter und Handlungen können nur dienen: dem Gebrauche selbst und
unvermittelt samt allen Vorstufen (der Erzeugung und so fort zum
Gebrauch); der Hilfe für diese Leistung oder der Kapitalerzeugung;
dem Schutz und der Versicherung beider oder der negativen
Kapitalerzeugung; der Hilfe für alle Gebrauchsleistung, wie für alle
Hilfsleistung oder der Erzeugung von Kapital höherer Ordnung; ferner
der Bildung von Vorkapital sowohl zur Erhaltung wie Weiterbildung
der Wirtschaft; endlich kann die Rücklage irgendeiner dieser
Leistungen dienen, daher ist sie keine eigene Leistungsart mehr,
sondern nur eine schlummernde Form aller Leistungen, eine
Möglichkeit zu allen Leistungen oder Vertretbarkeit, die auf
Leistungsverwandtschaft zurückgeht.
Wenn ein Bild zur Veranschaulichung des Aufbaues der Leistungen
gewagt werden darf, so vermöchte das von Stamm, Zweig, Frucht die
Entfaltung der Leistungsarten darstellen: der Stamm als Kapital
höherer Ordnung, der Zweig als Hilfsmittel oder Kapital, die Frucht
als reife Gestalt aller Leistung; die Wurzel ferner kann als Vorstufe
oder Vorleistung gedacht werden, der Same endlich als schlummernde
Form aller Leistungen. Freilich ist die Wirklichkeit weit reicher als
dieses Bild, da der Stamm auch die Frucht tragen müßte und fast jeder
Teil des Ganzen die Gestalt jedes anderen vertretungsweise müßte
annehmen können.
§11. Die Zeitabfolge der Leistungen
I.
Erzeugen und Verwenden
Von den eben behandelten Leistungsarten ist zu unterscheiden die
Abfolge der Leistungen in der Zeit. Diese ergibt sich aus der Ziel- /
nähe und Zielferne der einzelnen Leistungen, gleichgültig welcher
Leistungsart sie zugehören. Wir haben diese Abfolge innerhalb der
einzelnen Leistungsarten (als Urerzeugung, Enderzeugung) schon zu
erwähnen gehabt
1
. Eine spätere Anwendung dieser Begriffe wird
gegeben werden. An dieser Stelle sei daher nur das Folgende zur
grundsätzlichen Bescheidung gesagt.
Wirtschaft ist Widmen der Mittel für Ziele. Gewidmet können
Mittel nur werden, wenn sie schon vorhanden sind. Um auch über
1
Siehe oben S. 121 ff.