721
Seite 640, Zeile 24: Überschrifteneinschub: „H. Die darstellende Rechtswissen-
schaft.“
Seite 640, Zeile 25: Für „die aber nicht bloß beschreibende“ wurde „Diese ist aber
nicht nur beschreibende“ gesetzt, um die Überschrift Zeile 24 zu ermöglichen.
Seite 640, Zeile 30 f.: Überschrifteneinschub: „1. Die darstellende oder systema-
tische Sittenlehre.“
Seite 653, Zeile 26 ff.: Für „Genau das Gleiche gilt von der E. Systematischen
Sittenwissenschaft, die nur ein sinnvoll verknüpftes System der gegebenen
Werte in ihrer Eigenschaft als Vollkommenheitsordnung der Gesellschaft zu
gliedern hat“, wurde gesetzt: „Genau das gleiche gilt von der E. S y s t e m a -
t i s c h e n S i t t e n w i s s e n s c h a f t “ (Überschrifteneinschub). „Diese hat
nur ein sinnvoll verknüpftes System der gegebenen Werte in ihrer Eigenschaft
als Vollkommenheitsordnung der Gesellschaft zu gliedern.“
Seite 634, Zeile 23: Für „trotzdem“ wurde „obwohl“ gesetzt, da durch die her-
ausgehobene Überschrift sonst das Schriftbild gestört worden wäre.
Eine zusammenfassende Besprechung der Eigenheiten des Stiles und der Ar-
beitsweise Othmar Spanns ist dem Schlußband dieser Gesamtausgabe Vorbehalten.
46 Spann,4