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D r i t t e r A b s c h n i t t

Die Ausgliederungsordnung

Nunmehr erhebt sich die letzte Frage zum Ganzheitsbegriffe

der Natur, die Frage, ob und in welchem Sinne in der Natur

von Ausgliederung und Ausgliederungsordnung geredet werden

könne? Denn alle bisherigen Bestimmungen beweisen nur soviel,

daß es nicht ausgeschlossen sei, die Natur in irgendeiner Weise

als Ganzheit zu betrachten. Sie zeigen aber noch nicht, wie das

tatsächlich zu vollziehen, wie das ganzheitliche Verfahren zu

gestalten sei? Darüber entscheidet zuletzt die Tatsache der Aus-

gliederung. Denn nur eine nach bestimmter Ordnung ausgeglie-

derte Naturwirklichkeit kann unmittelbar zum Gegenstande

ganzheitlicher Wissenschaft werden.

Es besteht in der Welt der Natur, im Gegensatze zur Welt

des Geistes, keine schlechthin durchschaubare, keine e i n -

s i c h t i g

v e r s t e h b a r e ,

keine

s i n n v o l l e

Ausgliederung.

In welcher Weise wir dennoch versuchen können, von einer

Ausgliederung zu reden, lehrt uns von allen entwickelten Be-

griffen am deutlichsten der Begriff der Ebenbildlichkeit fremder

Ebene: die Natur kann darnach eine Ausgliederung zeigen, aber

nur eine A u s g l i e d e r u n g v e r m i t t e l t e r A r t ,

f r e m -

d e r E b e n e und zwar, wie wir wissen, verräumlichter Ebene.

Ehe wir hieran anknüpfen, fragen wir, welche Voraus-

setzungen unsere bisherigen Untersuchungen für den Begriff der

Ausgliederung entwickelten und in welchem Sinne sie / ver-

wertbar wären? Bisher haben wir folgende Voraussetzungen

dafür entwickelt: die annähernde (nicht völlige) Selbstlosigkeit

und Gleichartigkeit der Teile; die strenge Einheit; die Ebenbild-

lichkeit fremder Ebene; die Rückverbundenheit.

Aus der annähernden Selbstlosigkeit und Gleichartigkeit der