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3.

Eine besondere Frage bieten diejenigen immateriellen Güter, welche man etwa

als „Produktivkräfte“ bezeichnet, das ist das K a p i t a l h ö h e r e r O r d n u n g :

Rechtsordnung, Steuerwesen, Währungswesen usw. Sie lösen sich in einzelne

Leistungen auf, in Leistungen des Rechtsdienstes, des Verwaltungsdienstes und

dergleichen. Nun geht es nicht an, die Leistungen als solche bei der statistischen

Aufnahme des Volksvermögens zu zählen und außerdem noch die sie bedingenden

Organisationen und Einrichtungen als Güter sowie die sie vollziehenden Arbeitskräfte,

in diesem Falle die Beamten, da d i e s e i n e V e r d o p p e l u n g d e r G ü t e r

b e d e u t e n w ü r d e , wie denn überhaupt die Gefahr, mit doppelter Kreide zu

schreiben, bei unserem weiten Begriff des Volksvermögens vermieden werden muß. Bei

einer statistischen Aufnahme des Volksvermögens, die ihrer Natur nach eine

Augenblicksaufnahme sein muß (ähnlich wie die Volkszählung), genügt es, jene

A r b e i t s k r ä f t e , welche diese Leistungen hervorbringen und tragen, also im

wesentlichen die Beamten, nach ihrem augenblicklichen Werte zu veranschlagen. Darin

sind die Werte der Leistungen eingeschlossen — allerdings nur in roher, höchst

ungefüger und ungenauer Form. Für Dinge, die einen freien Marktpreis aber nicht

haben, wie die Beamtenleistung, kann man aber andere als die festgelegten,

behördlichen Preise kaum erlangen. Es gilt aber auch da, daß hoch bezahlte

Beamtenarbeit wertvoll und gut ist — das kommt eben im hohen Preis zur Geltung, z.

B. in Preußen; / niedrig bezahlte schlecht — was im geringen Preis bei der

Veranschlagung zur Geltung kommt, z. B. in Italien.

4.

Die f r e i e n N a t u r k r ä f t e , die sogenannten „ f r e i e n G ü t e r “ .

Diese sind im Rahmen vieler Privatwirtschaften im Überfluß vorhanden, wie z. B. das

Sonnenlicht, der Regenfall, daher zwar nicht im privatwirtschaftlichen Sinne Güter,

aber doch nur beziehungsweise freie Güter, doch Bestandteile des Volksvermögens.

Privatwirtschaftlich erhalten sie wegen ihres Überflusses und wegen ihrer technischen

Unverkäuflichkeit direkt keinen Preis (mittelbar wohl, z. B. indem der Acker auf der

Sonnenseite höher bezahlt wird als jener auf der Schattenseite); volkswirtschaftlich ist

aber dieser Überfluß schon nicht mehr vorhanden. Im V e r g l e i c h d e r

v e r s c h i e d e n e n V o l k s w i r t s c h a f t e n z e i g t s i c h d e r

w i r t s c h a f t l i c h e G u t c h a r a k t e r d i e s e r n u r s c h e i n b a r

v ö l l i g f r e i e n G ü t e r d e u t l i c h . Das Sonnenlicht, das milde Klima in

Italien ist an Ort und Stelle freies Gut (obwohl auch da nicht vollkommen); im Vergleich

zu den nordischen Volkswirtschaften hat aber Italien dieses Gut allein, liegen

Leistungselemente der Volkswirtschaft Italiens vor, die anderwärts fehlen. Im

zwischenstaatlichen Wirtschaftstausch ist daher das italienische Klima ein Seltenheits-,

ein echtes wirtschaftliches Gut, aus seiner Nutzung kann dabei Italien eine Rente ziehen.

Diese Rente zu kapitalisieren und zu veranschlagen, wird Sache der besonderen

Untersuchung des Volksvermögens sein. Die Aufgabe ist auch hier: die Bedingung und

das Bedingte, die Erzeugungskraft und das erzeugte Gut n i c h t d o p p e l t z u

r e c h n e n . In der Regel wird in den vorhandenen Sachgütern und Arbeitskräften

schon der Niederschlag jener freien Güter als natürlicher Erzeugungsmittel der

Volkswirtschaft gegeben sein, z. B. in dem italienischen Wein, der auf dem Weltmarkte

auftritt. Aber doch nicht in sämtlichen Gütern.