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T e i 1 g a n z e der Wirtschaft“), des Stufenbaues, der vielfachen Gesetztheit

und des Vorranges. Statt in der 3. Auflage eine Seite hat dieser Paragraph

jetzt zwei Seiten.

Im § 8 ist Punkt 1. „Die Gliederung der Mittel“ überschrieben: statt

„veranlassende und mitwirkende“ heißt es jetzt: „führende und geführte

Mittel“. Die Hinweise auf die mehrfache Gliedhaftigkeit und

Wertentfaltung sind neu und werden in ihrer Bedeutung für die

ganzheitliche Preislehre unterstrichen.

Punkt 2: Die Lehre von den elementaren Leistungselementen wird hier

zu der Aufzählung 1—5 erweitert.

Punkt 3: Die Handlung wurde früher als die „oberste“, jetzt wird sie als

die „erste“ wirtschaftliche Elementarerscheinung bezeichnet.

§ 9. Jetzt heißt es hier: „Die Unterkategorien der Leistungsgröße“; früher

trug dieser Paragraph die Überschrift: „Die Kategorien der Leistungsgröße“;

auch ist er teilweise umgebaut.

§ 10 trägt jetzt die Überschrift: „Die Ausgliederungsordnung. Die Arten

der Leistungen“; früher hieß es nur: „Die Arten der Leistungen“. Er ist in

der Vorbemerkung durch den Hinweis auf die Ausgliederungsordnung

erweitert.

Im § 18 ist der Punkt 2 erweitert und geändert, indem der Abschnitt

„Das Gefüge des Gebildes höherer Ordnung (Tausch)“ noch stärker unter

dem Gesichtspunkt der Ganzheit gesehen wird. Ferner erhält der Punkt 2

des § 18 Hinweise auf den Stufenbau und baut die Lehre vom

Leistungswechsel aus.

Im § 18 ist der Punkt 3 verändert. Er hat den Untertitel bekommen: „(Die

höhere Ganzheit als Bedingung der niederen)“; ebenso sind die Punkte 4

und 5 in einzelnen Formulierungen verändert.

§ 19 ist wie folgt verändert: Der Punkt 1 „Zur Kritik der bisherigen

Preislehre“ wurde eingeschoben. Der Abschnitt „2. Bemerkungen zur

organischen Preistheorie“, der in der dritten Auflage etwas über 5 Seiten

umfaßt, ist jetzt fast 9 Seiten stark.

§20 ist u n v e r ä n d e r t .

§21 bekam im Titel hinzugesetzt: „Der Eigennutz“; sonst nur wenig

geändert.

§ 22 Punkt 2 ist erweitert und verändert: und zwar besonders in der

Lehre von der Verkehrswirtschaft und in der Lehre vom Kapital höherer

Ordnung als Vereinheitlichungsgrund (besonders S. 156 bis S. 160). Auch

ist die Anordnung anders: Für Spann ist nun der führende

Vereinheitlichungsgrund

der

Volkswirtschaft

neben

der

Zielgemeinsamkeit — folgerichtig das Kapital höherer Ordnung, also vor

allem die staatlichen organisierenden Leistungen, erst in zweiter Linie wirkt

der Verkehr (Wettbewerb) vereinheitlichend.

Punkt II des § 23 ist etwas erweitert. Vor allem durch den Hinweis, daß

das Kapital höherer Ordnung unverbrauchlich und nicht quantifizierbar sei

sowie durch die Darlegungen gegen die angebliche Neutralität des Geldes.