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XI

Verhältnis der obigen Einteilung zu Platon .

. 244

B.

Die Einteilung der Stände nach der Eigenart des

Mittels................................................................................ 245

Zusatz über das Verhältnis von Klasse und Stand 247

Zusatz über die geistige Verfassung der heutigen

Gesellschaftsschichten im Sinne obiger Ständeein-

teilung ............................................................................... 247

C.

Zur Einteilung der Stände nach ihren Verrichtun-

gen, insbesondere der Stand Staat .................................... 253

1.

Rückblick .................................................................... 253

2.

Geistige Grundlagen und Verrichtung .

. . 254

3.

Der Staat als Stand...................................................... 256

a.

Die arteigenen Aufgaben ...................................... 257

b.

Die Aufgaben des Staates als Oberleiter

aller Stände oder als Höchststand .

. . . 258

c.

Die aushelfenden oder supplierenden Auf-

gaben ...................................................................... 259

§ 30. Die Grundeigenschaften des Standes ............................................ 259

I.

Die wirtschaftliche Grundeigenschaft „Stand“ schließt

notwendig eine Art von Genossenschafllichkeit in sich 259

A.

Gleiche Mittel nur für gleiche Ziele ............................... 260

B.

Die lockere und abgestufte geistige Gemeinsam-

keit der ständischen Gruppierungen erfordert eine

lockere, abgestufte wirtschaftliche Gemeinsamkeit

261

C.

Die wirtschaftliche Genossenschafllichkeit ist keine

durch die gesamte Volkswirtschaft gleichmäßig

hindurchgehende, sondern eine gegliederte, also

ständische .......................................................................... 261

II. „Stand“ umschließt Selbstbestimmung nach innen,

aber Unter- und Überordnung nach außen . . . .

261

III.

Stand steht zu Stand im Verhältnis nicht Einzelner

zu Einzelnem ........................................................................... 263

IV.

Die Eingliederung des Einzelnen in seinen Stand be-

deutet Aufgehobenheit statt Wettbewerb . . . .

264

V.

Die Geistigkeit der ständischen Gesellschaft . . . . 264

VI.

Freiheit und Gleichheit im ständischen Gemeinwesen 266

VII.

„Stand“ bedingt nicht Zentralisierung, sondern De-