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lich, der als schon erreichtes Maß an Erfindungen und Kenntnissen z.
B. als „Bildungsgrad des Volks“ jeweils gegeben ist.
Auch die Vorleistung (und das Vorkapital) ist nicht etwa
„Bedingung“, „Grundlage“, „Voraussetzung“ der Wirtschaft in dem
Sinne, daß sie nicht mehr zur Wirtschaft selbst gehörte. Sie gehört in
demselben Sinne zur Wirtschaft und ist deren Bestandteil, wie die
Wurzel zum Baum, wie der Anfang (nicht nur das Ende) zum Ganzen
gehört, wie das Kind (nicht nur Mann und Greis) schon Mensch ist. Sie
ist die erste, freilich noch dunkle Stufe der Wirtschaft, aber als solche
gerade das, was sich in der tätigen Wirtschaft auswächst und auswirkt,
das Vermögen, das sich in ihr entfalten und gestalten kann.
Das Lehren dessen, was schon gefunden wurde und gewußt wird,
dient der Erhaltung des Gegebenen in der Wirtschaft. Lehren als
Wiedergabe schafft so die Vorbedingungen dafür, daß die Wirtschaft /
sich auf ihrer errungenen Höhe behaupte, daß eine ständige (statische)
Wirtschaft überhaupt möglich sei. Das wirtschaftliche Erfinden und
Entdecken von Neuem dient dagegen der Fortbildung, dem Fortschritt
der Wirtschaftsmittel.
Erfinden als Neuerung enthält demnach die Vorleistung für immer
neue Fortbildung der Wirtschaft, Lehren als Fortpflanzung die
Vorleistung für die Erhaltung des Errungenen.
Auch die Unterscheidung der Vorleistung gründet sich bloß auf das
Verhältnis von Mittel und Zweck, das heißt, sie ist teleologisch und
gliedlich, nicht etwa technisch. Gebrauchskapital und Kapitalleistung
höherer Ordnung bezeichnen den Grad der Mittelbarkeit einer
Leistung. Die Vorleistung entspricht wieder einer Mittelbarkeit, aber
nicht als erste (Kapital) noch als zweite (Kapital höherer Ordnung),
sondern als Vorzustand sämtlicher Vermittlungen.
V.
Die Vertretbarkeit aller Leistung und die Rücklage.
Die Leistungsverwandtschaft
Zu den entwickelten fünf Leistungsarten gesellt sich noch ein
allgemeines Vermögen, eine Potenz zu allen möglichen künftigen
Leistungen, die in allen Arten von Vorräten oder Rücklagen (auch
Reserven oder Fonds genannt), sofern es sich um noch unfertige Güter
oder nicht festgelegte Gelder handelt, gegeben ist. Die Rück-