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normative Wissenschaft? (Denn das Verhältnis des Gliedes zum Ganzen

ist ein normiertes, ein normatives.)

Diese

Frage

eingehend

zu

behandeln,

würde

weite

Voruntersuchungen erfordern, da die gegenwärtige Logik dafür wenig

zu bieten hat, indem sie fast nur eine Logik der naturwissenschaftlichen

Forschung ist. Wir müssen uns daher mit folgendem kurzen Überblick

begnügen

1

.

Ich möchte drei Hauptgruppen von ganzheitlichen, normativen oder

Zweckwissenschaften im weitesten Sinne unterscheiden:

1.

die zweckerzeugenden, von der Art der spekulativen Metaphysik;

2.

die zweckrichtenden und -erklärenden, von der Art der

auslegenden Rechtswissenschaft;

3.

die Wissenschaft von den Gültigkeitszusammenhängen der

Vorzwecke (Mittel, Leistungen), von der Art der theoretischen

Volkswirtschaftslehre.

1.

Die zweckerzeugenden Wissenschaften, jene, die schöpferisch

bestimmen, was Zweck sein s o l l , die den Inhalt des Sollens der

Geltungen begründen. Dies geschieht durch die spekulative Philosophie

oder Metaphysik; ferner durch die Theologie (theologische Metaphysik),

sofern das, was sein soll, als durch Gott gesetzt und geoffenbart

angenommen wird. „Gott ist der höchste Wert“, „Entwicklung ist der

höchste Wert“, „Glückseligkeit ist der höchste Wert“ — diese und

ähnliche Schöpfung der Werte geschieht in Überlegungen, deren

Inbegriff wir „Weltanschauung“, „Lebensauffassung“ nennen.

Es handelt sich auch bei der logischen Struktur der zweckerzeugenden

Wissenschaften nicht eigentlich um den Wert und Wertinhalt selbst, sondern um die

Tatsache, daß Werte nur als „System“ im Sinne eines G a n z e n a u s G l i e d e r n

gefaßt werden können, nur im Ganzen des Systems gelten. Die Werte stehen

untereinander in einem Gliedlichkeitsverhältnis; der Begriff der Gültigkeit der Werte ist

noch allgemeiner bestimmbar — als Verhältnis Ganzes : Glied überhaupt: In diesem

Verhältnis erst wird „Gültigkeit“ zu „Rang“. Es ist nicht möglich, diesen Gedanken hier

weiter auszuführen

1

.

2.

Die zweckrichtenden und zweckerklärenden, in einem engeren

Sinne so benannten normativen Wissenschaften. Diesen sind die Werte

und ihre Gültigkeiten jeweils gegeben, das heißt, sie / sind

1

Weiteres siehe in meiner Kategorienlehre, 2. Aufl., Jena 1939.