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§ 41. Der systematische Aufbau der Volkswirtschaftslehre

aus ihren Lehrbegriffen

Fassen wir den Inhalt unserer Betrachtungen über den logischen

Aufbau der Volkswirtschaftslehre zusammen. Die nationalökonomische

Begriffsbildung liegt durchaus im Umkreis der Leistung. Alle nicht

leistungsmäßige Begriffsbildung ist ihr als bloß genetische innerlich

fremd, dient ihr nur als Hilfsbegriff, nur als vorwirtschaftliche, z. B.

chemisch-physikalische, Erkenntnis.

Dennoch sind die Begriffe und Gesetze der Volkswirtschaftslehre

nicht alle von gleicher Art. Sie sind entweder Leistungs-Größenbegriffe

oder Leistungsbegriffe. Die Größen- oder Wertlehre ist wieder die

Lehre von der Bildung der Leistungsgrößen und vom Rechnen damit

(Wertrechnung): die eigentliche Wert- und Preistheorie mit strengen

(„exakten“) Gesetzen, weil sie die formalen Bedingungen der

Größenrechnung betreffen. Die Leistungslehre ist zuerst allgemeine

Theorie der Leistungen und als solche nur klassifikatorischer Art. Sie ist

Lehre von der Entsprechung der Gebilde und Leistungszweige, Lehre

von den Häufungsproportionen und der Entsprechung höherer

Ordnung, eine Lehre, die aber von klassifikatorischen zu gesetzmäßigen

Relationen, zu Gesetzen vorzudringen vermag. Dazu gesellt sich die

Theorie des Zusammenhanges von Preis und Leistung, eine gleichfalls

zu Gesetzbegriffen fähige Betrachtung. Endlich ergab sich die

Entwicklungslehre,

welche

Bewegungsgesetze

oder

Entwicklungsgesetze im engeren Sinne und Verschiebungsgesetze

aufstellt. Die Lehre von den Verschiebungsvorgängen ist der Kern der

Entwicklungslehre einschließlich der Lehre von Konjunktur und Krise.

Dieser

logische

Aufbau

des

Begriffsgebäudes

der

Volkswirtschaftslehre braucht noch nicht einerlei zu sein mit ihrem

systematischen Aufbau. Zur systematischen D a r s t e l l u n g der Be- /

griffe bedarf es zweckmäßigerweise anderer Umschweife. Besonders ist

es das methodische Element und die Entwicklung der elementaren

Kategorien und der Morphologie der Leistungen, die, obzwar in die

Leistungslehre gehörend, eine eigene darstellende Behandlung

verlangen.

Indem sich zur Theorie der Leistungen und der Leistungsgrößen

noch die allgemeine Erkenntnis der Natur der Leistungen (als eine

Verfahrenlehre) und ihrer formellen Gliederung im Gefüge der