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andere geht überwiegend vom Staate aus. Volkswirtschaftliches

Kapital höherer Ordnung ist dasjenige, was für einen Gesamtkreis

von Wirtschaftern durchaus gilt — und darin liegt schon, daß es

vorwiegend vom Staate aus erzeugt wird. Der Staat ist dabei nicht

eigentlich „Staat“, sondern: Erzeuger von führenden Wirtschafts-

mitteln, von Kapital höherer Ordnung; das „Recht“, das „Gesetz“

ist dabei nicht / eigentlich Recht, nämlich kein Gebilde von Gerech-

tigkeit, sondern Wirtschaftsmittel, Kapital höherer Ordnung, näm-

lich Gestaltung von gliedhaften Wirtschaftshandlungen, Verleihen

der Gemeinsamkeitsreife an die Wirtschaftsteile.

Der individualistische Irrtum wird nun völlig offenbar: die

nationale Volkswirtschaft ist keine Hemmung des wirtschaftlichen

Verkehrs Einzelner, sondern eine Gestaltung, und zwar eine solche

Gestaltung, die ganz unentbehrlich ist, eine schöpferische Gestaltung.

Diese Gestaltung mag besser oder schlechter sein (gleichwie auch

eine Maschine besser oder schlechter gehen kann), aber sie ist ebenso

eine morphologische wie eine physiologische Voraussetzung, ohne

welche lebendige wirtschaftliche Wirklichkeit unmöglich ist. Nicht

summativ, nicht von unten hinauf, sondern ganzheitlich von oben

herunter muß die Wirtschaft betrachtet werden. Dann zeigt sich die

Volkswirtschaft im echten Sinne des Wortes als v ö l k i s c h e

W i r t s c h a f t .

D i e W e l t w i r t s c h a f t nun hat zwar nicht den Vorzug der

Durchgängigkeit und Ausgliederungsfülle des Kapitals höherer Ord-

nung, aber sie hat einen anderen: daß sie die höchste Stufe, die letzte

Schicht der Einheit in sich schließt (indem wir dabei von den ver-

schiedenen Gliederungen, die sich zwischen der Volkswirtschaft und

der Weltwirtschaft noch befinden, absehen dürfen). Diese höchste

Stufe hat zwar nicht in demselben Sinne ein persönliches Zentrum

wie der Staat; denn einen Weltstaat gibt es nicht, und wir setzen

ihn hier auch gar nicht voraus. Weil die Weltwirtschaft nicht ein-

heitlich organisiert ist, hat sie auch kein d u r c h g ä n g i g einheit-

liches Kapital höherer Ordnung. Die Handelsverträge, Schiffahrts-

verträge, Eisenbahnverträge, Postverträge, Urheberrechtsverträge,

Rechtsanwendungsverträge und ähnliche Abkommen der staatlichen

Volkswirtschaften sowie die gemeinsamen Wirtschafts- und Markt-

sitten (Weltmarktusancen) sind es, die das jeweilige Kapital höherer

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