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andere geht überwiegend vom Staate aus. Volkswirtschaftliches
Kapital höherer Ordnung ist dasjenige, was für einen Gesamtkreis
von Wirtschaftern durchaus gilt — und darin liegt schon, daß es
vorwiegend vom Staate aus erzeugt wird. Der Staat ist dabei nicht
eigentlich „Staat“, sondern: Erzeuger von führenden Wirtschafts-
mitteln, von Kapital höherer Ordnung; das „Recht“, das „Gesetz“
ist dabei nicht / eigentlich Recht, nämlich kein Gebilde von Gerech-
tigkeit, sondern Wirtschaftsmittel, Kapital höherer Ordnung, näm-
lich Gestaltung von gliedhaften Wirtschaftshandlungen, Verleihen
der Gemeinsamkeitsreife an die Wirtschaftsteile.
Der individualistische Irrtum wird nun völlig offenbar: die
nationale Volkswirtschaft ist keine Hemmung des wirtschaftlichen
Verkehrs Einzelner, sondern eine Gestaltung, und zwar eine solche
Gestaltung, die ganz unentbehrlich ist, eine schöpferische Gestaltung.
Diese Gestaltung mag besser oder schlechter sein (gleichwie auch
eine Maschine besser oder schlechter gehen kann), aber sie ist ebenso
eine morphologische wie eine physiologische Voraussetzung, ohne
welche lebendige wirtschaftliche Wirklichkeit unmöglich ist. Nicht
summativ, nicht von unten hinauf, sondern ganzheitlich von oben
herunter muß die Wirtschaft betrachtet werden. Dann zeigt sich die
Volkswirtschaft im echten Sinne des Wortes als v ö l k i s c h e
W i r t s c h a f t .
D i e W e l t w i r t s c h a f t nun hat zwar nicht den Vorzug der
Durchgängigkeit und Ausgliederungsfülle des Kapitals höherer Ord-
nung, aber sie hat einen anderen: daß sie die höchste Stufe, die letzte
Schicht der Einheit in sich schließt (indem wir dabei von den ver-
schiedenen Gliederungen, die sich zwischen der Volkswirtschaft und
der Weltwirtschaft noch befinden, absehen dürfen). Diese höchste
Stufe hat zwar nicht in demselben Sinne ein persönliches Zentrum
wie der Staat; denn einen Weltstaat gibt es nicht, und wir setzen
ihn hier auch gar nicht voraus. Weil die Weltwirtschaft nicht ein-
heitlich organisiert ist, hat sie auch kein d u r c h g ä n g i g einheit-
liches Kapital höherer Ordnung. Die Handelsverträge, Schiffahrts-
verträge, Eisenbahnverträge, Postverträge, Urheberrechtsverträge,
Rechtsanwendungsverträge und ähnliche Abkommen der staatlichen
Volkswirtschaften sowie die gemeinsamen Wirtschafts- und Markt-
sitten (Weltmarktusancen) sind es, die das jeweilige Kapital höherer
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