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der umgliedernden Stellung, welche sie in geistigen und anstaltlichen

Ordnungen einnehmen.

Das Verhältnis von Gezweiung, Anstalt und einzelner Persön-

lichkeit erklärt uns, warum die Geistegeschichte praktisch /sozusa-

gen nur das Vorfeld der Geschichtsschreibung ist, die Staatenge-

schichte dagegen die Hochburg; warum ferner die Helden- und

Führergeschichte zwar den Glanzpunkt der Geschichtsschreibung

bildet, aber doch nur einen ausgezeichneten Punkt des Geschehens,

nicht das Ganze selbst. Denn das Glied ist niemals die Ganzheit

selbst

1

.

VIII.

Gründung und Entfaltung im Lichte der Geschichte

Der Schlüsselbegriff von Gründung und Entfaltung muß sich an

der Geschichte selbst bewähren. Da drängt sich vor allem die Unter-

scheidung von Stiftern und Vollendern sowie die Verschlingung der

Fehlformen auf.

A.

S t i f t e r u n d V o l l e n d e r

Zuerst bewährt sich die Weise „Gründung und Entfaltung“ dar-

an, daß in der Geschichte überall die ersten Gründer, Stifter, Be-

ginner, Grundleger sich abheben von den Fortsetzern, Ausbauern,

Entfaltern, Vollendern oder Nachfahren, den „Epigonen“, den

Spätergekommenen. Diese Unterscheidung klingt selbstverständlich

und gehört zum Rüstzeug jedes Geschichtsschreibers, aber eben daran

erweist sich die Richtigkeit unserer Kategorie „Gründung und Ent-

faltung“. Weder aus der Fortschritts- noch aus der Lebensstufen-

lehre könnte der Unterschied von Stiftern und Vollendern, Grün-

dern und Nachfolgern rechtmäßig begründet werden.

Den Unterschied des Gründers und des Nachfolgers oder „Epi-

gonen“ können wir nicht darin sehen, daß der Spätergekommene

eine geringere schöpferische Begabung habe. Es / handelt sich erst-

wesentlich um etwas anderes: um die geschichtliche Stellung des

Gründers oder des Entfalters, um die geschichtliche Gliedhaftigkeit,

Vgl. die Führerlehre unten S. 209 f., 271 ff. und öfters.