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ist alleinige Tat des Einzelnen. Es kann daher auf gesellschaftlicher
Ebene keine Entsprechung finden.
Diese geistigen und organisatorischen Teilbereiche der mensch-
lichen Gesellschaft sind als Leistungsgebilde die T e i l i n h a l t e
des objektiven Geistes. Sie müssen als solche auf allen geistigen
Stufen (Menschheit, Kulturkreis, Volksgemeinschaft usw.) bzw. auf
allen Stufen der Organisation erscheinen. Der allumfassende Organi-
sator ist der S t a a t mit seinen Über- und Unterorganisationen
(Staatenbünde, völkerrechtliche Gemeinschaften; Länder, Bezirke,
Gemeinden usw.).
Da die Gesellschafts- und Staatslehre als eine der Fachwissen-
schaften Spanns einen wesentlichen Teil seines Lebenswerkes dar-
stellt, ist ihr ein eigener Beitrag gewidmet. Hier aber, wo die grund-
sätzlichen Strukturen des objektiven und des subjektiven Geistes und
ihre gegenseitigen Entsprechungen behandelt werden sollen, sind vor
allem drei Grundgedanken hervorzuheben:
(1) Die deduktive A b l e i t u n g des inneren Gefüges des ob-
j e k t i v e n Geistes aus der Leistungsstruktur des subjektivenGeistes,
(2) die daraus folgende Eindeutigkeit und Unverrückbarkeit der
V o r r ä n g e ,
(3) die Herausstellung der g e s e l l s c h a f t l i c h e n L e i -
s t u n g s t r ä g e r , die sich aus der aufgezeigten Deduktion eben-
so ergeben wie die unabdingbare Folgerung, daß sie für die Auf-
rechterhaltung des gesellschaftlichen Lebens (für sein Funktionieren)
unerläßlich sind und daher auch dort grundsätzlich ihre Funktionen
behalten müssen, wo sie durch das äußere Gesellschaftsbild einer
rechtspositivistischen Staatsverfassung verdeckt sind und daher mei-
stens als solche nicht erkannt werden.
Der Forderung des ersten Punktes wurde bereits oben (wenn auch
in der gebotenen Kürze) Genüge getan. Die Darlegung der V o r -
r ä n g e gehört zwar in die Gesellschaftslehre; hier muß jedoch fest-
gehalten werden, daß sich auch die Vorränge des objektiven Geistes
grundsätzlich von den Leistungsfunktionen und deren Abfolge im
Schöpfungsgang des subjektiven Geistes herleiten, weil diese Lei-
stungen ja durch ihn vollzogen werden. Es versteht sich von selbst,
daß sodann die Vorränge der gesellschaftlichen Organisationsgebilde
von jenen der geistigen Gemeinschaften bestimmt werden. Hervor-