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Über die Dienstbotenarbeit, über den Handel und den Lehrstand ist

schon das Nötige gesagt worden

1

. Die Spekulation schließt sich dem

Handel an. Sie verleiht den Gütern die Zeiteigenschaft und leistet damit

(ähnlich wie der Handel): die Gültigkeitserhöhung der Mittel durch

ihre Verteilung in der Zeit; und noch allgemeiner: mit Hilfe der

Aufbewahrungsgewerbe die Gedeihlichkeit im Rahmen des volks- und

weltwirtschaftlichen Ganzen. — Unschwer dürfte sich auch das

berühmte Beispiel der Reisversenkung (Fourier) erklären lassen; es löst

sich entweder in Ausnutzung von Monopolstellung und Schwindel auf

(dann liegt hier nur eine Frage der Preisbildung vor); oder in eine Frage

der Verhältnismäßigkeit: es kann nämlich auch an den

weiterverarbeitenden Leistungen in der Volkswirtschaft fehlen, die

nötig wären, um einen schon gegebenen Reis zu verhandeln,

verschicken, verschleißen und so fort. Sowohl parasitäre

Monopolausnützung wie mangelhafte Verhältnismäßigkeit kann aber

jeder

beliebigen

Wirtschaftstätigkeit

anhaften.

In

der

nordamerikanischen Baumwollverbrennung großen Stiles nach dem

Kriege hat jene Reisversenkung ihr modernstes Gleichnis gefunden.

Jene „Stände“, die wirklich u n f r u c h t b a r s i n d , die also

wirklich ein „abgeleitetes“, das heißt dann aber ein parasitisches

Einkommen haben, sind nur solche, deren Träger zum wirtschaftlichen

Gesamterfolge der Volkswirtschaft, zur Erreichung / ihrer Ziele keinen

Beitrag

einliefern,

daher

geradewegs

Schädlinge

der

Wirtschaftsdarstellung, nämlich: die Bezieher von Spielgewinnen (auch

diese nur, sofern dem Spiele nicht die Verrichtung zufällt, Zer-

streuungs- und Vergnügungsziele als solche zu befriedigen); ferner die

Bezieher von Einkommen aus schwindelhaften, unlauteren Tätigkeiten,

die etwas anderes sind, als sie vorgeben, so daß sie einen Preis finden,

der ihrem Gehalte und Leisten nach den Preisgesetzen nicht entspricht.

Dagegen begründet aber selbst die Überlassung von Gütern zu

verbrauchender Nutzung, z. B. die Wohnungsmiete und Möbelmiete,

kein grundsätzlich abgeleitetes Einkommen (wie z. B. Böhm-Bawerk

will), denn sie stellt sich nur als sukzessiver Verkauf eines Gutes dar;

ähnlich der Einkommensbezug aus Konsumtivschulden, sofern die

Zinsen als Entschädigung für naturale Güternutzung konstruierbar

sind. Das Pfandhaus ist daher (als Konsumtivgläubiger) nur in dem

Maße unfruchtbar, als es Wucher treibt.

1

Siehe oben S. 271 f. und 275 f.