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F ü n f t e r A b s c h n i t t

Das darstellende Handeln als Mitteilung und Sprache

(Die Systeme des Hilfshandelns)

Alles ausdrückende, darstellende Handeln: Gebärde, Blick, Laut,

Wort ist in seiner Unmittelbarkeit in sich selbst Zweck. Es kann

aber außerdem eine andere Verrichtung, einen anderen Zweck er-

langen: den der Mitteilung.

Mitteilung ist die formale Vollzugsbedingung der Gemeinschaft,

denn sie ist es, die das gegenseitige Innewerden der zu vergemein-

schaftenden geistigen Inhalte ermöglicht, vermittelt. Als „formale

Vollzugsbedingung“ ist die Mitteilung nicht Wesensbestandteil der

Gemeinschaft. Gemeinschaft oder Gezweiung ist stets u n m i t t e l -

b a r .

Das gesellschaftliche Teilganze der Mitteilung liegt demnach auf

dem Gebiete des Handelns, und zwar des H i l f s h a n d e l n s .

„Mitteilung“ heißt mitteilendes Handeln, ihr Ziel ist ein bloßes

Hilfsziel, nämlich die Vorbedingung der Gezweiung (formal) zu

erfüllen. Damit ist schon ihre abhängige Art bezeichnet. Und eben

mit der Hilfsmäßigkeit ist ja auch die besagte formale und neutrale

Natur dieses Handelns bestimmt, das selber keinem sachlichen Ziele

dient, sondern alle Inhalte, gleichgültig welche, überträgt. Hierin ist

auch seine grundsätzliche gesellschaftliche L e i s t u n g : die Ge-

meinschaftsbildung überhaupt zu ermöglichen, beschlossen. — Wir

teilen die Mitteilung ein in die unmittelbare oder die Sprache und

mittelbare oder Wiederholung (Reproduktion).

(1) Für sich näher bezeichnet, besteht das Wesen des mitteilenden

Handelns darin, d a r s t e l l e n d e s Handeln, das heißt Ausdruck,

Gestaltung zu sein (daher im Grunde k ü n s t l e r i s c h e r Art —

da jede Gestaltung Kunst ist

1

); denn, das ist das Merkwürdige, kein

geistiger Inhalt kann selber, kann ohne Sinnbild mitgeteilt werden,

sonst könnte man ja Gedanken, Gefühle sehen, empfinden, und es

Siehe darüber unten S. 494 f.