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großen, auch ein Grundzug rassenmäßig gleichartiger Anlage. Da-

her hat der westfälische Bauer eine andere Geistes- und Lebensrich-

tung als der russische, als der bosnische.

(2) Wichtig ist zu beachten, daß die Kulturfähigkeit der großen

Menge selbst bei sehr gesteigerter Volksbildung bei allen Völkern

verhältnismäßig gering ist. V o l k s t u m r e i c h t n u r s o w e i t ,

a l s d i e K u l t u r f ä h i g k e i t d e r M a s s e r e i c h t . Denn

nur so weit die Teilnahme an den geistigen Gemeinschaften reicht,

kann auch der Unterschied zwischen Menschen verschiedenen Volks-

tums reichen, ja geradezu die wahre (reale, von der natürlich die

vermeintliche, subjektive abweichen kann) Zugehörigkeit zur Na-

tion. Hier ist abermals zu beherzigen: Volkstum ist in Hinsicht auf

die teilnehmenden Massen ein Gradbegriff.

Die durch die abgeleiteten Gemeinschaften gegebenen Denkinhalte gehören

natürlich trotzdem zum Denkinhalt der nationalen Gemeinschaft: aber nur zu

ihren Außenwerken, nicht zu ihrem innersten Wesen, nur peripherisch, nicht

spezifisch, nur akzidentiell, nicht grundsätzlich, nur stoffüllend, nicht form-

gebend. Daher liegen denn auch die Unterschiede der Volkstümer in ihren

weltanschauungsmäßigen, kulturellen Idealen, in den ihrer Natur gemäßen

geistigen Zielen und Richtungen: im wirtschaftlich-technischen Leben sind und

waren sie einander von je wesentlich gleicher, wie die früheren Hinweise auf

Handels-, Industrie- und Hirtenvölker gezeigt haben. Vertreter der materiali-

stischen Geschichtsauffassung, denen Wissenschaft, Moral, Religion usw. nur

„Reflex“ äußerer Verhältnisse, „Überbau“ der Wirtschaft ist, sind daher ganz

im Rechte, den Begriff des Volkstums abzulehnen; für sie gibt es keine tragenden

geistigen Gemeinschaften — der fürchterliche Nihilismus und Materialismus dieser

Auffassung erscheint hier in hellem Lichte.

Ist die organische Einheit der Kulturgemeinschaften nur eine

gradmäßige (1); ist ferner die Einheit der abgeleiteten Gemein-

schaften noch geringer (2); ist endlich die Fähigkeit der Menge, an

den höheren Kulturgütern sowohl wie auch nur an den abgeleiteten

Gemeinschaften teilzunehmen (3), bei allen Rassen sehr beschränkt,

so haben wir bereits in d r e i f a c h e r H i n s i c h t d i e b l o ß

g r a d u e l l e E i n h e i t „ V o 1 k s t u m “ f e s t g e s t e l l t :

hin-

sichtlich der Einheit der Kulturinhalte, der Einheit der übrigen

geistigen Inhalte des Lebens und schließlich des M a ß e s der Teil-

nahme aller Glieder einer Nation an ihr. Unser früher gewonnener

Satz: nur so weit die Kulturfähigkeit der einzelnen Menschen und

ihre tatsächliche Teilnahme an dem Volks- / tum reicht, reichen

auch die nationalen Unterschiede, erweitert sich nun unter diesem