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Darum können Wesenserkenntnis und Werterkenntnis auch nicht
jene letzte i n n e r e Gegensätzlichkeit haben, welche ihr die neu-
kantische Schule zuschreibt. Beide streben im letzten Grunde zur
Einheit und sind als verschieden nur möglich, weil sie Abzweigun-
gen eines und desselben Stammes sind.
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Ob die Einheit von Wesens- und Werterkenntnis überall erreich-
bar ist? Für die Gesellschaftswissenschaft darf es bejaht werden. Hier
wird diese Einheit auch in der Tat überall erreicht, wo die Erkennt-
nis tief genug gedrungen ist. Wenn man zum Beispiel weiß, was das
Geld seinem Wesen nach sei, dann weiß man auch, welches Geld
den S a c h e r f o r d e r n i s s e n d e s w i r t s c h a f t l i c h e n
G l i e d e r b a u e s genügt, welches das vollkommene Glied sei.
Das aus subjektiven Zwecken Gesollte ist dabei allerdings von dem
im Wesen der Sache Liegenden streng zu trennen. Die aus dem We-
sen des Geldes (der objektiv-volkswirtschaftlichen Geldaufgabe) fol-
gende Vollkommenheit (Gesolltheit) des Geldes kann manchen
Wirtschaftern von ihren beschränkten Zwecken her, also subjektiv,
auch unvollkommen erscheinen.
Für das Verhältnis von Recht und Staat — um noch auf dieses
Beispiel einzugehen — folgt daraus, daß beide überhaupt nicht im
Verhältnis von Sollen und Sein, noch von Idealität und Realität
stehen. Gleichwie auch Sittlichkeit und Recht, obwohl beide als
„Normensysteme“ sich darstellen, voneinander verschieden sind,
aber nur im Sinne verschiedener normativer Systeme — also auch
Recht und Staat. Recht und Staat können als soziale Erscheinungen
nicht auf anderen Ebenen liegen, sie brauchen aber darum, weil sie
dies nicht können, nicht gleich einerlei zu sein, sondern haben ihre
Unterschiede als Teilganze der Gesellschaft. Aber eben darum, daß
sie Teilganze der Gesellschaft sind, teilen sie beide deren eigenste,
einheitliche Natur.
In der Naturwissenschaft, wo uns das Wesen der Dinge innerlich
fremd ist, von uns nicht verstanden wird
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und nur durch mittel-
bare Maßstäbe (Ständigkeit der Dinge in der Erfahrung, äußere
Abfolge, Ursächlichkeit) die Dinge überhaupt abgegrenzt werden
können, steht es jedenfalls anders. Wer könnte zum Beispiel sagen,
ob die Abplattung der Erde zu ihrem Wesen gehöre, also ob sie ein
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Siehe oben S. 12 ff.