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gegeben, nicht bedeutungslos. Sie vergewaltigen die Wirklichkeit

nicht, vielmehr bieten sie die Möglichkeit, sie zergliedernd zu durch-

dringen. Vor allem aber bieten sie die Gewähr, daß nichts bei der

Zergliederung vergessen wird; weder in der wissenschaftlichen Ana-

lyse noch in der praktisch-handelnden Betreuung, also beispiels-

weise in der Wirtschaftspolitik.

Ebensowenig sind die Vorranglehren, die Spann für die verschie-

denen Bereiche entwickelt hat, eine theoretische Spielerei. Kommt

doch dem Vorrangigen eine wesentliche Stellung zu — bei aller

Unentbehrlichkeit des Nachgeordneten. Außerdem ist naheliegen-

derweise Störung des Vorrangigen, z. B. Fehlleistung im Geldwesen,

von besonders krisenhaften Folgen begleitet. Die Erkenntnis der

Vorrangverhältnisse bringt so z. B. Entscheidendes auch für die

Konjunktur-, Krisen- und Wachstumspolitik in der Wirtschaft. Oder

der Architekt, der ein Gebäude plant, muß die Ausgliederungs-

ordnung von dessen Verrichtungen kennen; der Arzt, der an das

Krankenbett tritt, jene des menschlichen Organismus.

Zur weiteren und abrundenden Erläuterung bzw. Beantwortung

der vorhin gestellten Frage nach der praktischen Bedeutung der

ganzheitlichen Kategorien sei auf eine entscheidende Stelle aus der

„Ganzheitlichen Logik“ verwiesen, wo es heißt (Bd 17, 264 f.):

„Die Begriffe echter Ganzheiten, das ist aller geistigen, gesellschaftlichen

(einschließlich der wirtschaftlichen) und auch der organismischen Gegenstände,

haben ein nur ihnen eigenes Gepräge. Dieses ist durch die Darstellung des Ge-

genstandes in seiner G l i e d e r u n g bestimmt und schließt wieder in sich:

(1) Der Gegenstand wird entweder nach seinem S t u f e n b a u oder nach

seinen T e i l i n h a l t e n , das heißt nach seinem Sachgehalte dargestellt;

beide zusammen bilden die Darstellung der A u s g l i e d e r u n g s o r d n u n g .

(2) Die Teilinhalte werden nach ihren L e i s t u n g e n bestimmt.

(3) Stufenbau und Teilinhalte werden von den ganzheitlichen Begriffen

ihrem R a n g e nach dargestellt. Der ,Rang‘ ist kein willkürlicher, sondern

findet (a) in der Höhe der Stufen, (b) in der Ganzheitsnähe der Teilinhalte

(Sachgehalte, Merkmale) seinen objektiven Maßstab, also seinen Maßstab im

Gegenstande selbst! . . .

Jede echte ganzheitliche Wissenschaft ist daher: Lehre von der Ausgliederungs-

ordnung, von den Leistungen und von den Vorrängen“.

Das Gemeinsame aller echten Ganzheiten sind die Hauptkate-

gorien: Ausgliederung, Rückverbundenheit, Umgliederung (Entfal-

tung in der Zeit), Ausgliederungsordnung nach Teilinhalten, Stufen