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mittelbaren und mittelbaren Erzeugung durch Sicherung und
Ausgleich erhöhen.
Beispiele für Güter, die der Schutzvorsorge dienen, bilden: die Schutzvorrichtungen
gegen Unfälle in Fabriken und auf Bahnen, Waffen, Panzer,/Sicherheitsschlösser,
Verpackungen, Dächer, Gebäude, Festungen! Flurwächter, Nachtwächter (Wach- und
Schließgesellschaften), Feuerwehr, Markt-, Feuer-, Wassersicherheitspolizei und
Kriegsleute aller Art sind die wichtigsten persönlichen Träger der Leistungen der
Schutzvorsorge. Die Güter und Handlungen, die der Schutzvorsorge dienen, nennen
wir S c h u t z k a p i t a l .
Die Vorsorge für Gefahren- oder Schadenausgleich oder Versicherung im engeren
Sinne besteht in Sicherstellung gegen die (trotz oder ohne Vorsorge eintretenden)
tatsächlichen Schäden durch quotenmäßige Verteilung der Schadensumme auf die
beteiligten Gruppen, so bei der Feuerversicherung, der Unfall-, Fracht-, Hagel-,
Krankheits-,
Einbruchsversicherung
und
ähnlichen
quotenmäßigen
Schadendeckungen.
Ausüber
dieser
Leistung
sind
vornehmlich
die
Versicherungsgewerbe. Die Güter und Handlungen, die dem Gefahren- und
Schadenausgleich dienen, nennen wir „ V e r s i c h e r u n g s k a p i t a l “ .
Alle Träger von negativen Kapitalleistungen nennen wir
n e g a t i v e s K a p i t a l ; auch bei ihm sind unfertige (Keime) und
fertige (Früchte) zu unterscheiden.
IV.
IV. Die Kapitalleistung höherer Ordnung
Ist die Leistung von noch weiter zurückliegender Mittelbarkeit als
bei der Kapitalleistung (man halte sich als vorläufiges Beispiel etwa die
Bedeutung eines „Handelsvertrages“ für die Wirtschaft vor Augen), so
bedeutet dies: eine Mitwirkung sowohl an der Gebrauchs- wie an der
Kapital- und Sicherungsleistung durch Schaffung sogenannter
allgemeiner „Bedingungen“ oder „Grundlagen“ aller jener (Gebrauchs-
wie Kapital-) Leistungen. Man pflegt hier von „Bedingungen“, die
„hinter“ der Wirtschaft liegen, zu sprechen. Genau gesehen, sind es
aber keine bloßen „Bedingungen“, noch sind sie „hinter der
Wirtschaft“, sondern sie sind selbst Wirtschaftsbestandteile, selbst
werktätige, positiv eingreifende M i t h i l f e n an allen unmittelbaren
wie mittelbaren Leistungen. Diese allgemeine Mithilfe ist daher in
Wahrheit eine Kapitalarbeit, welche noch um eine Stufe hinter die
erste Kapitalarbeit (z. B. hinter die Herstellung von Maschinen)
zurückgeht. Sie hat Mittelbarkeit zweiten Grades, da sie auch für das
Kapital wieder stammartiges Hilfsmittel, wieder Beistand, Kapital
darstellt! Wir nennen sie daher „Kapitalleistung zweiter Ordnung“
oder allgemeiner „Kapitalleistung höherer Ord-