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liegenden Erzeugungselementen (Arbeit, Rohstoffe, Maschinen) zu bestimmen ist, stellt
auch sie eine Kapitalleistung höherer Ordnung dar, weil sie für Arbeiter,
Rohstofferzeuger und so fort ein (gemeinsames) Wirtschaftsmittel ist! — Eine
systematische Untersuchung ist hier, wo es sich nur um die allgemeine Kategorie handelt,
nicht am Platze.
Alle oben genannten Leistungsträger, welche Kapitaldienste höherer
Ordnung verrichten, nennen wir Stammittel höherer Ordnung oder
K a p i t a l h ö h e r e r O r d n u n g .
Gegenüber dem Kapital höherer Ordnung ist insbesondere festzuhalten: daß es nur
genetisch betrachtet „Organisieren“, „Recht“, „Verwaltung“ in sich schließt, es nur in
seiner Zweckqualität, das ist in seiner organisatorischen Beschaffenheit, „Staat, Gemeinde
oder eine andere Art von Organisation ist; / als M i t t e l a b e r b e t r a c h t e t i s t
e s B e s t a n d t e i l r e i n e r W i r t s c h a f t “ . Gleichwie jede Leistung in
ihrer Zweckbeziehung (nämlich als Zielerreichungsanteil, als Wirtschaftsbestandteil)
„Wirtschaft“, in sonstiger Beziehung aber von ganz anderer Beschaffenheit, so auch die
Kapitalleistung höherer Ordnung. Eine Brücke konstruieren heißt z. B. „Mathematik“,
„Geometrie“, „Zeichenkunst“ treiben, ein Musikstück spielen heißt, „darstellerische
Tonkunst“, „Geigenspiel“ treiben, einen Braten zubereiten heißt „praktische Chemie“
ausüben; alle diese Beschaffenheiten liegen aber auf einer anderen Ebene: als
Wirtschaftsbestandteil hat die mathematische, chemisch-technische usw. Beschaffenheit
nur die eine wesentliche Eigenschaft: „Mittel für Ziele“ zu sein. So verliert auch der
„Staat“ seine Staats-, das „Recht“ seine Rechtseigenschaft, sobald und sofern sie als
Wirtschaftsmittel gefaßt werden. Dieses also ist von Anfang an zu beachten: daß der
S t a a t n i c h t i n s e i n e r E i g e n s c h a f t a l s „ S t a a t “ s e l b s t
K a p i t a l h ö h e r e r O r d n u n g w i r d , nämlich als Wertträger, als Gebilde
und Träger von „Gerechtigkeit“, „Moral“, „Nation“, sondern lediglich in der Form von
Hilfe aller Hilfen, von Beistand alles Beistandes, kurz gesagt: als S y s t e m v o n
M i t t e l n . Nur als Bestandteil des Wirtschaftssystems kann „Kapital höherer
Ordnung“
gegeben
sein.
Daß
dieses
„Kapital“
in
a n d e r e n
Z u s a m m e n h ä n g e n , für andere Betrachtungsarten auch seine eigene
Zweckqualität hat, daß es auch „Staat“, „Gerechtigkeit“, „Sittlichkeit“, „Volkstum“
enthält, geht die wirtschaftswissenschaftliche Betrachtung nichts an. Diese
Zweckbeschaffenheit zeigt sich erst bei der g e n e t i s c h e n Betrachtung des Kapitals
höherer Ordnung; hier erst, seiner Zweckqualität nach, ist es „Staat“, „Organisation“.
Kapital höherer Ordnung ist nicht nur der wirtschaftliche Begriff für
„Staat“ als Wirtschaftsbestandteil, sondern auch für die sogenannten
„ P r o d u k t i v k r ä f t e “ , sofern man damit nicht un- gemünzte
Naturschätze, sondern Handlungen und Güter begreift, welche die
betriebs- und verbandsmäßigen Vorsorgen der geschilderten Art (z. B.
Verwaltungsvorsorgen) leisten.