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legende Tatsache für die volkswirtschaftliche Lehre von den Zielen, die sogenannte

Bedürfnislehre.

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B. Die G l i e d e r u n g d e r W i r t s c h a f t

n a c h i h r e n Z i e l e n

Mit allen diesen Zielen ist Wirtschaft nicht zu vermengen, denn Ziel

und Mittel scheiden sich wie Wasser und Feuer. Gerade darum wird das

Mittel, als vom Ziel bedingt und abhängig, nach dem Ziel eingeteilt,

diesem zugeordnet werden dürfen.

Teilt man die Wirtschaft nach den Zielen ein, denen sie zu dienen

bat, so kann man unterscheiden:

1. Wirtschaft als Lebens- und Unterhaltsfürsorge, kurz

U n t e r h a l t s w i r t s c h a f t , das ist die Wirtschaft, insofern sie

den Zielen der Vitalität, dem Ablauf des organischen Lebens dient. Der

größte Teil der wirtschaftlichen Tätigkeit dient der Unterhaltsfürsorge,

wozu auch all jener Luxus gehört, der nicht geistiger Art ist. Um die

Sättigung zu verwirk- / lichen, bedarf es der Speise, um die

Wärmeempfindung, der Kleidung und Wohnung. Um diese Mittel zu

sichern, wieder der Rohstoffe, Bergwerke, Fabriken, Eisenbahnen, des

Handels.

2. Alle übrige Wirtschaft kann man als geistige Fürsorge oder

K u l t u r

W i r t s c h a f t im weiteren Sinn bezeichnen.

Kulturwirtschaft im engeren Sinne ist die wirtschaftliche Tätigkeit,

welche für die Zielerreichung in Wissenschaft, Kunst, Religion, Moral

und Liebe durchgeführt werden muß. Der Bau und die Erhaltung von

Theatern, Kirchen, Konzertsälen und Forschungsanstalten, die

Schriftgießereien, Buchdruckereien, Instrumentengewerbe, Buch- und

Kunstverlage und -handlungen sind Beispiele von wirtschaftlicher

Tätigkeit, die unmittelbar geistiger Befriedigung dient.

3. Die O r g a n i s a t i o n s w i r t s c h a f t . Als dritte Gruppe

wirtschaftlicher Tätigkeit sondert sich diejenige ab, welche den oben

genannten Mischzielen dient: also namentlich alles Wirtschaften für

Organisationen. Die wichtigsten Organisationen sind: Familie, Vereine,

Kirche, Gemeinde, Staat. Die Organisationen enthalten eigene

Zweckinhalte, aber gemischt aus vitalen und den höheren geistigen

Inhalten. Etwas anderes als der Zweckinhalt der Organi-

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Siehe auch unten S. 69.