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legende Tatsache für die volkswirtschaftliche Lehre von den Zielen, die sogenannte
Bedürfnislehre.
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B. Die G l i e d e r u n g d e r W i r t s c h a f t
n a c h i h r e n Z i e l e n
Mit allen diesen Zielen ist Wirtschaft nicht zu vermengen, denn Ziel
und Mittel scheiden sich wie Wasser und Feuer. Gerade darum wird das
Mittel, als vom Ziel bedingt und abhängig, nach dem Ziel eingeteilt,
diesem zugeordnet werden dürfen.
Teilt man die Wirtschaft nach den Zielen ein, denen sie zu dienen
bat, so kann man unterscheiden:
1. Wirtschaft als Lebens- und Unterhaltsfürsorge, kurz
U n t e r h a l t s w i r t s c h a f t , das ist die Wirtschaft, insofern sie
den Zielen der Vitalität, dem Ablauf des organischen Lebens dient. Der
größte Teil der wirtschaftlichen Tätigkeit dient der Unterhaltsfürsorge,
wozu auch all jener Luxus gehört, der nicht geistiger Art ist. Um die
Sättigung zu verwirk- / lichen, bedarf es der Speise, um die
Wärmeempfindung, der Kleidung und Wohnung. Um diese Mittel zu
sichern, wieder der Rohstoffe, Bergwerke, Fabriken, Eisenbahnen, des
Handels.
2. Alle übrige Wirtschaft kann man als geistige Fürsorge oder
K u l t u r
W i r t s c h a f t im weiteren Sinn bezeichnen.
Kulturwirtschaft im engeren Sinne ist die wirtschaftliche Tätigkeit,
welche für die Zielerreichung in Wissenschaft, Kunst, Religion, Moral
und Liebe durchgeführt werden muß. Der Bau und die Erhaltung von
Theatern, Kirchen, Konzertsälen und Forschungsanstalten, die
Schriftgießereien, Buchdruckereien, Instrumentengewerbe, Buch- und
Kunstverlage und -handlungen sind Beispiele von wirtschaftlicher
Tätigkeit, die unmittelbar geistiger Befriedigung dient.
3. Die O r g a n i s a t i o n s w i r t s c h a f t . Als dritte Gruppe
wirtschaftlicher Tätigkeit sondert sich diejenige ab, welche den oben
genannten Mischzielen dient: also namentlich alles Wirtschaften für
Organisationen. Die wichtigsten Organisationen sind: Familie, Vereine,
Kirche, Gemeinde, Staat. Die Organisationen enthalten eigene
Zweckinhalte, aber gemischt aus vitalen und den höheren geistigen
Inhalten. Etwas anderes als der Zweckinhalt der Organi-
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Siehe auch unten S. 69.