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F ü n f t e s B u c h

Verfahrenlehre

E r s t e r A b s c h n i t t

Der Begriff der Gesellschaft

Der Begriff der Gesellschaft ist ein formaler, sofern er das allge-

meine Wesen, das Grundmerkmal angibt, durch welches sich die ge-

sellschaftlichen Erscheinungen von nicht gesellschaftlichen, zum Bei-

spiel körperlichen, chemischen, biologischen und seelischen Erschei-

nungen, abgrenzen. Er ist ein materialer (sachlicher, inhaltlicher),

sofern er die Verzweigung der menschlichen Gesellschaft in ver-

schiedene Grundinhalte, Teilgebiete, Teilganze oder, wie wir sie

auch nennen wollen, Objektivationssysteme angibt. Wir wenden

uns zuerst dem formalen Gesellschaftsbegriffe zu.

I. Der formale Gesellschaftsbegriff

Wie bei allen Grundfragen der Gesellschaftslehre, so muß auch

hier der individualistische und der universalistische Standpunkt

auseinandergehalten werden.

Für den individualistischen Standpunkt ist das Wesen der Gesell-

schaft bezeichnet durch die „Wechselwirkung“ der Einzelnen; wo-

bei aber die Art dieser „Wechselwirkung“ allerdings noch näher zu

bestimmen ist. Sie wird als rein mechanische Wechselwirkung zu be-

stimmen versucht von der mechanisch-mathematischen Schule;

als eine biologische, das heißt physiologische nach Analogie des

selbst wieder physikalisch-chemisch (nicht etwa vitalistisch) gefaß-