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Z w e i t e r A b s c h n i t t

Das Gebäude der Gesellschaftswissenschaften

Der sachliche oder materiale Gesellschaftsbegriff lehrt, daß nicht

jedes Teilganze der Gesellschaft gleichen inneren Aufbau und Cha-

rakter hat. Daraus ergibt sich die wichtige Folgerung:

(1)

daß nicht jedes Teilganze auch Gegenstand einer eigenen selb-

ständigen gesellschaftlichen Einzelwissenschaft sein und

(2)

daß auch nicht jede der bestehenden gesellschaftlichen Einzel-

wissenschaften das gleiche methodische Gefüge haben könne, zum

Beispiel kann nicht jede gesellschaftliche Einzelwissenschaft den

gleichen theoretischen Charakter haben wie die Volkswirtschafts-

lehre.

Die Volkswirtschaftslehre tritt nämlich aus den Gesellschafts-

wissenschaften so heraus wie das Handeln aus dem geistigen Seins-

ganzen. Gesellschaftswissenschaft ohne Volkswirtschaftslehre ent-

spräche einer nicht handelnden Gesellschaft. Demgemäß ist kein ein-

faches Netz, sondern ein Stockwerkbau von Gesellschaftswissen-

schaften zu erwarten. Von diesen selbst sind ferner ihre Hilfswissen-

schaften zu unterscheiden. Wir trennen die Behandlung der Gesell-

schaftswissenschaften und ihrer Hilfswissenschaften voneinander.

I. Die Gesellschaftswissenschaften

A .

Die a l l g e m e i n e G e s e l l s c h a f t s l e h r e

Diese bildet eine eigene Wissenschaft mit zweifachem Inhalte:

(1) In ihrer Eigenschaft als Theorie des formalen Gesellschafts-

begriffes, in welchem sie insbesondere über die individualistische

oder universalistische Auffassung der Gesellschaft entscheidet und

die Baugesetze oder obersten politischen Grundsätze (Freiheit,

Gleichheit, / Gerechtigkeit und so weiter) zergliedernd erkennt