Previous Page  175 / 389 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 175 / 389 Next Page
Page Background

[121/122]

175

Volksleben und für Heldisches hervor

1

. / Auch die nationalsozia-

listische Erneuerung wäre ohne ihren sittlichen Schwung, ohne Un-

mittelbarkeit und Innerlichkeit nie zum Siege gelangt.

Dasselbe wie die Sittlichkeit, nämlich Wiedervervollkommnung,

strebt das Recht an, die E r z i e h u n g z u m R e c h t e kann

daher nicht, wie heute, in Formalistik, in Paragraphentechnik auf-

gehen, sondern ist zu verbinden mit der Erziehung zur Vollkom-

menheit auf allen Lebensgebieten. G e r e c h t i g k e i t soll im

Mittelpunkt des Rechtslebens stehen. Gerechtigkeit ist aber nichts

anderes als der lebendige Vollkommenheitsbegriff aller Verhältnisse

des Lebens. Daher hohe Menschlichkeit in alter Zeit vom Richter

stets gefordert wurde.

Die praktische Folgerung daraus wäre hauptsächlich eine viel

größere Unterscheidung der höheren und der niederen Richter als

bisher und eine tiefe philosophische wie soziologische Grundlegung

des gesamten Rechtsstudiums.

Es folgen nun jene Teilganzen, welche dem H a n d e l n an-

gehören.

Wir unterscheiden drei Arten des Handelns: das darstellende

oder ausdrückende, das mittelbeschaffende und das veranstaltende.

— Alles Handeln weist auf ein Inneres, Geistiges hin, das es nur

a u s w i r k t , zu dem also mittelbar im Handeln auch erzogen

werden muß. Ist Handeln nicht Auswirkung eines Innern, dann

wird es zu leerer Geschäftigkeit. — Das Schwerste ist, im Handeln

die innere Ruhe zu bewahren, sich nicht in Äußeres zu verstricken,

nicht den Erfolg allein zu sehen!

f.

Das ausdrückende Handeln

Die Erziehung zum ausdrückenden Handeln — z. B. Gebärden-

spiel, Wort, Schrift, Zeichen, Tanz — hat auch geistige Bedeutung

und auch sittlichen Wert. Voran steht die E r z i e h u n g z u r

S p r a c h e . Die Pflege der Sprache wird heute arg vernachlässigt.

Die Erziehung zu edler, lebendiger und durchgeistigter Sprache be-

deutet Eingliederung in eine kostbare, sorgsam zu hütende höhere

Geistesgemeinschaft voller urtümlicher Gestaltungskräfte.

Meine Kritik daran siehe mein Buch: Geschichtsphilosophie, Jena 1932, S. 295 ff.