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Wert, die Politik dagegen entspricht der Weltanschauung, dem Sub-

jektiven, dem Wertenden. Seit der Tagung des Vereins für Sozial-

politik zu Wien 1909 hat Max Weber diese Unterscheidung mit der

ihm eigenen Wärme wiederholt vertreten. Er, der so oft dem ent-

schiedensten Positivismus und Empirismus zuneigte, ist hier ganz in

den Bahnen des Neukantianers C o h e n gewandelt, welcher Sein

und Sollen wie zwei Welten, die grundsätzlich nie zueinander kom-

men können, trennte. Ich habe an anderer Stelle

1

/ die Fehler des

Cohenischen, Weberischen und Kelsenischen Gedankenganges aus-

führlich nachgewiesen. Indem ich darauf verweise, glaube ich, mich

hier mit der Behauptung begnügen zu dürfen, daß das entscheidende

Wort in dieser unheilvollen Bewegung, die Max Weber im Verein

mit andern auslöste, lautet: die Verschiedenheit in den Vollkommen-

heitsbegriffen oder „Wertungen“ der einzelnen volkswirtschaftlichen

Theorien — man denke z. B. an den Gegensatz von Freihandel und

Schutzzoll — hat ihren wissenschaftlichen Grund nicht in der Ver-

schiedenheit der politischen und subjektiven Voraussetzungen ihrer

Vertreter, sondern in der Verschiedenheit der analytischen Voraus-

setzungen ihrer Theorien. Der W e r t f o l g t a u s d e m W e -

s e n , d a s S o l l e n w i r d a u s d e m S e i n e r k a n n t ! Nicht

subjektive Wünsche des Einzelnen, sondern die Erfordernisse der

Sache sind es, aus denen der Maßstab für das Vollkommene eines

Wesens, für Sollen und Wert entnommen werden muß. „Das Voll-

kommene ist früher als das Unvollkommene“, sagte schon Aristote-

les, — aber für diese uralte platonisch-aristotelische Weisheit hat der

krasse Empirist und Relativist Max Weber freilich keinen Sinn, selbst

wenn er sich den Seitensprung des Apriorismus in Cohenischer Form

erlaubt.

Hiermit möge es an den methodologischen Bemerkungen genug

sein. Die Unterscheidung von „zweckrational“ und „wertrational“

2

— deren Unhaltbarkeit allzulange Darlegungen erforderte — darf

ich hier übergehen, da sie schon aus anderen Schriften Webers be-

kannt ist. — Ebenso naturalistisch wie dilettantisch ist auch Max

1

Zeitschrift für öffentliches Recht, Bd 3, Wien 1923, S. 555 ff., ferner mein Buch:

Gesellschaftslehre (1914), 2. Aufl., Leipzig 1923, S. 555 und öfters [4. Aufl.,

Graz 1969, S. 679 und öfters], und mein Buch: Kategorienlehre, 1. Aufl., Jena

1924, S. 326 ff. [3. Aufl., Graz 1969, S. 343 ff.].

2

Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft, S. 12.

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