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n e b e n - e i n a n d e r s i n d . Da nach der Stetigkeit die Räume

Zusammenhängen müssen, die Raumstellen sich berühren müssen, so

ist die damit gegebene Abhängigkeit der Raumstellen dem Raume

n o t w e n d i g eigentümlich. Und mit dieser „Abhängigkeit“ ist

wieder jenes Überräumliche aufgezeigt, das „Gestalt“ in sich (als

Einheit in sich) und „Einheit der Gestalten“ untereinander (Ge-

samtgestaltungen) ermöglicht

1

. / Der Raum kann, weil er eine

Einheit ist, weder aus Raumteilen (Einzelräumen) aufgebaut und

ebensowenig in sie zerlegt werden. Es können in ihm nur Unter-

einheiten (quasi-gliedhafte Teilräume) a b g e g r e n z t werden.

Dieses wirkt das Uberräumliche im Raume.

Auch von dem Gesagten abgesehen ist „Berühren“ schon ein Wie-

Beschaffenes, ein Zustand, ein Qualitatives. Also nicht: Ausdehnung,

Nebeneinander. — „Stetigkeit“ erweist sich immer wieder als

Nicht-Räumliches (denn ein solches ist ja alles Wie-Beschaffene oder

Qualitative) im Raume.

Indem wir in der „Berührung“ der Raumstellen oder der Stetig-

keit eine Abhängigkeit der Raumstellen voneinander nachwiesen,

haben wir auch den s c h w a c h e n P u n k t i n d e r e u k l i -

d i s c h e n G e o m e t r i e erkannt. „Gleichartigkeit“ und „Gleich-

wendigkeit“ wären in Wahrheit nur in einem bestimmungslosen

Raume möglich: Der Raum wäre aber nur als absolutes Nebenein-

ander, als das gegen seine Teilung — sein „neben“ — absolut Gleich-

gültige, bestimmungslos. Die nachgewiesene Abhängigkeit der

Raumstellen voneinander ist aber schon eine Bestimmung. Der

Raum ist nicht absolut bestimmungslos. Nur weil er voller Eigen-

schaften ist, vermag er „Gestalten“ zu zeigen, vermag er die „Ein-

heit“, die in jeder Gestalt liegt, aufzubringen. Wäre er das graue

Nichts (das der Wahrheit nach im reinen „Nebeneinander“ läge),

so bliebe er es. Wäre er homogen und isotrop, das heißt jede Stelle

mit jeder vertauschbar und deckbar, so gäbe es in ihm nie eine aus-

zeichenbare Stelle, niemals Gestalt.

1

Siehe oben S. 366 ff.