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Die Aufgabe, die der Begriff der „Teilnahme“ nicht zu lösen

vermochte, vermag der Begriff der Rückverbundenheit wohl zu lö-

sen. Denn das Glied ist zwar allerdings nur nach Maßgabe seines

Enthaltenseins im Ganzen, das heißt seiner Gliedhaftigkeit, seines

Gliedseins. Dieses Gliedsein mag man immerhin „Teilnahme“ nen-

nen. Es ist aber keine „nachträgliche“ Teilnahme mehr, in dem

Sinne, daß das Glied zuerst wäre und dann teilnehme, das heißt

dann Glied würde, was unmöglich ist. Die G l i e d h a f t i g -

k e i t h a t d i e R ü c k v e r b u n d e n h e i t v o r s i c h .

„Teilnahme“ am Ganzen im Sinne von Gliedsein ist daher an die

Rückverbundenheit des Teilnehmenden oder Gliedes gebunden. Da,

so wiederholen wir, Rückverbundenheit die Gliedhaftigkeit (Teil-

nahme) erst begründet, so braucht das Glied nicht schon zu bestehen,

bevor es ist (um teilnehmen zu können, wie bei Platon). Die Aus-

gliederung, und damit das Sein des Gliedes, wird begründet durch

die Rückverbundenheit, / nach dem Satze: Rückverbundenheit ist

vor Ausgliederung. Die Teilnahme oder das Gliedsein ist mit an-

deren Worten nicht das Erste, sondern das Erste ist die Rückver-

bundenheit. Die Teilnahme wird selber erst begründet und möglich

durch Rückverbundenheit. — Daß ferner die empirische Ausglie-

derung in Umgliederung erfolgt, nach dem Satze: „das Wirkliche ist

vor dem Möglichen“, ließen unsere früheren Untersuchungen erken-

nen

1

.

Eine gleich mühelose und durchgreifende Lösung findet aus den

entwickelten Voraussetzungen die Frage:

A.

G i b t e s v o n j e d e m E i n z e l w e s e n e i n e I d e e

o d e r n u r v o n d e n G a t t u n g e n ?

Diese Frage mußte von Platon auf dem Grunde der Jenseitigkeit

notwendig dahin beantwortet werden, daß es nur von den Gattun-

gen Ideen gebe; sie mußte aristotelisch auf Grund der Einwoh-

nung mit ebensolcher Notwendigkeit dahin beantwortet werden,

daß es von jedem Einzeldinge eine Idee gebe, da die Diesseitigkeit

eben in dieser Welt selber, also in jedem Dinge, sich abspielt.

1

Siehe oben S. 91 ff. und 97 ff.