Table of Contents Table of Contents
Previous Page  1743 / 9133 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 1743 / 9133 Next Page
Page Background

[284/285]

345

sich verbindet. — Dies ist die zwiefache Stellung der Wissenschaft

im Geiste des Einzelnen wie im objektiven Geiste der Gesellschaft:

als Macht und als Weisheit

1

.

IV.

Inwiefern ist die Wissenschaft eine gesellschaftliche Erscheinung?

Nach der individualistischen Soziologie, die den empiristischen

Wissensbegriff zur Grundlage hat, ist Wissenschaft eine Reflex-

erscheinung der Umwelt und übrigen Gesellschaft. Faßt man aber

die Wissenschaft als Verkörperung von Wahrheiten auf (wenn sie es

auch stets nur unvollkommen sein kann), so ist sie in dieser ihrer

innersten, idealen Natur keine Reflexerscheinung der Umwelt, da

die Wahrheit dann nicht umweltlich-gesellschaftlich, sondern eigen-

gesetzlich (normativ, apriorisch) bedingt erscheint. Die gewöhnli-

chen Behauptungen von der „sozialen Natur der Wissenschaft“ in

der modernen Soziologie sind demgegenüber kritiklos und gehen

jedenfalls viel zu weit, ja ins uferlose. Die gesellschaftlich-umwelt-

lichen Einflüsse können vielmehr überhaupt erst unter der V o r -

a u s s e t z u n g jener apriorischen Eigengesetzlichkeit untersucht

werden, soll man nicht in ein haltloses Hin und Her von „Anpas-

sung“, „Nützlichkeit“, „Erfolgsmittel“, „Wechselwirkung“, „Wirt-

schaft als Unterbau“

2

, „Denkökonomie“

3

und dergleichen kom-

men.

Wissenschaft ist eine gesellschaftlich bedingte Erscheinung nur:

(1)

sofern sie im gesellschaftlichen Leben und in der Umwelt

E n t s t e h u n g s bedingungen (Anlässe) hat;

(2)

sofern sie Verrichtungen im gesellschaftlichen Leben ausübt;

(3)

sofern der denkende Geist / selbst nur in gesellschaftlicher

Form, nur in Gezweiung, arbeitet.

Diese Gesellschaftlichkeit des Denkens gehört aber nicht mehr zur

äußerlich-stofflichen Bedingtheit der Wissenschaft und wird des-

wegen gesondert zu betrachten sein.

1

Weiteres über das Verhältnis von Sein und Sollen siehe unten in der

Verfahrenlehre, S. 678 ff.; vgl. ferner oben über Wesen und Würde der Gesell-

schaftwissenschaft, S. 13 ff., über Schauen und Handeln, S. 319 ff.; unten fünftes

Buch, S. 633 ff.

2

Karl Marx.

3

Ernst Mach.