F ü n f t e s B u c h
Verfahrenlehre
E r s t e r A b s c h n i t t
Der Begriff der Gesellschaft
Der Begriff der Gesellschaft ist ein formaler, sofern er das allge-
meine Wesen, das Grundmerkmal angibt, durch welches sich die ge-
sellschaftlichen Erscheinungen von nicht gesellschaftlichen, zum Bei-
spiel körperlichen, chemischen, biologischen und seelischen Erschei-
nungen, abgrenzen. Er ist ein materialer (sachlicher, inhaltlicher),
sofern er die Verzweigung der menschlichen Gesellschaft in ver-
schiedene Grundinhalte, Teilgebiete, Teilganze oder, wie wir sie
auch nennen wollen, Objektivationssysteme angibt. Wir wenden
uns zuerst dem formalen Gesellschaftsbegriffe zu.
I. Der formale Gesellschaftsbegriff
Wie bei allen Grundfragen der Gesellschaftslehre, so muß auch
hier der individualistische und der universalistische Standpunkt
auseinandergehalten werden.
Für den individualistischen Standpunkt ist das Wesen der Gesell-
schaft bezeichnet durch die „Wechselwirkung“ der Einzelnen; wo-
bei aber die Art dieser „Wechselwirkung“ allerdings noch näher zu
bestimmen ist. Sie wird als rein mechanische Wechselwirkung zu be-
stimmen versucht von der mechanisch-mathematischen Schule;
als eine biologische, das heißt physiologische nach Analogie des
selbst wieder physikalisch-chemisch (nicht etwa vitalistisch) gefaß-