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2.4 IBOBB an Neuen Mittelschulen
Berufsorientierung ist sowohl in den allgemeinbildenden höheren Schulen, als auch in Hauptschulen und
Allgemeinen Sonderschulen als verbindliche Übung im Lehrplan eingebunden.
In der neuen Mittelschule liegt folgenden Regelung vor: In der 3. bzw. 4. Klasse (7. bzw. 8. Schulstufe) als
eigener Unterrichtsgegenstand im Ausmaß von insgesamt mindestens einer Wochenstunde.
Zusätzlich 32 Jahresstunden in der 3. bzw. 4. Klasse integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen.
Es existieren zahlreiche, grundlegende und detaillierte, Bestimmungen auf gesetzlicher Ebene, die
Anspruch und Auftrag zur Vorbereitung und Hinführung auf weiterführende Bildungs- und Berufswege
auf Sekundarstufe I und II bedingen. Die Lehrpläne verschiedener Schularten finden Sie als Download auf
der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Frauen.
Link:
(Quelle: Bundesministerium für Bildung und Frauen).
Neben diesen rechtlichen Vorschriften gib es auch den Maßnahmenkatalog im Bereich Information,
Beratung und Orientierung für Bildung und Beruf (IBOBB) in der 7. und 8. Schulstufe. Diese sind im
Rundschreiben Nr. 17/2012 des Bundesministeriums festgelegt.
Das Rundschreiben finden Sie im Anhang oder als Download unter:
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