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heit sind — nicht die besonderen Inhalte der Leistungen maßgebend
sein, z. B. ob sie zur Nahrungsmittel- oder Schuherzeugung gehören,
ob sie geistigen oder physiologischen Zielen dienen; sondern der
Verrichtungszweig ist maßgebend, dem sie im gesamten
Verrichtungsplane der Wirtschaft angehören.
Diesem Umstande entsprechend sind die Leistungen nach dem
Wege zu unterscheiden, den sie zur Erreichung der Ziele einschlagen,
anders gesagt, nach dem Verhältnisse, in dem sie zur letzten
Zielerreichung stehen. Es erscheinen dann folgende Unterschiede als
die wesentlichen: ob die Leistungen unmittelbar oder mittelbar auf die
Erreichung des Zieles losgehen oder ob sie ferner noch mittelbarer
sind, nämlich eine allgemeine Hilfe und gleichsam Hervorreizung der
mittelbaren wie der unmittelbaren Leistung sind (man denke an einen
Handelsvertrag); weiter: ob sie nur auf eine Vorbereitung (Erfindung)
jeder dieser Leistungen gehen oder endlich nur auf eine Art von
negativem Schutz- und Gewährdienst. Danach ergeben sich die
folgenden Arten von Leistungen: die unvermittelte oder
Gebrauchsleistung; die mittelbare oder Kapitalleistung; die noch
mittelbarere oder Kapitalleistung höherer Ordnung (der umfassendste,
allen anderen Leistungen dienende sowie schöpferisch befruchtende
Leistungszweig!), die negative Kapital- oder Sicherungsleistung; die
vorbildende Leistung oder Vorleistung. Endlich kann in der
Vorratbildung, in welcher die zukünftigen Konkretisierungen der
Leistungen noch ungeschieden ruhen, ein allgemeines Vermögen zu
allen jenen Leistungen erblickt werden. Diese grundlegend wichtigen
Unterscheidungen werden nun näher zu betrachten sein.
I.
Die unmittelbare Leistung oder Gebrauchsleistung
Jede Leistung, die g e r a d e w e g s auf ein letztes Ziel oder dessen
Vorstufe gerichtet ist, nicht aber hilfsweise sich einschiebt, nicht erst
auf ein Werkzeug, ein Hilfsmittel oder einen sonstigen Beistand für/
diese Erreichung jenes Zieles, stellt einen unmittelbaren (keinen
vermittelten) Beitrag zur Zielerreichung, zum „Gebrauch",
„Verbrauch“, „Nutzen“, „Genuß“ dar. Diese Leistung geht also nicht
auf einen Umweg, auf einen Zwischenverbrauch, sondern auf die
jeweiligen Endziele, den Verbrauch selbst, und kann daher „Leistung
für den Verbrauch“ oder „Gebrauch“ oder kurz „Gebrauchsleistung“
genannt werden.