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— / Auch hier unterscheiden wir ferner wie bei den Gebrauchsgütern:

unfertige Kapitalgüter oder K a p i t a l g ü t e r k e i m e und fertige

oder K a p i t a l g ü t e r f r ü c h t e . Der Umstand, daß die

Gebrauchsleistung der Gebrauchsgüter in allen Stadien weniger

reichlich oder überhaupt nicht möglich wäre ohne den Beistand der

Stammgüter, bildet die bekannte Erscheinung der „Mehrergiebigkeit

des Kapitals“; für uns bedeutet sie, wie gesagt, keine technische

Tatsache, sondern ein bestimmtes zielerreichendes Vermögen, das in

der Mittelbarkeit (Stammartigkeit, Beistandartigkeit) der Leistung

liegt, also eine arteigene Leistsamkeit, Verrichtweise. Daß die hier be-

zeichnete, allgemeine Kapitalleistung viele Sonderleistungen, viele

„spezifische Kapitalfunktionen“ in sich schließt, gehört nicht hierher,

sondern ist Gegenstand der besonderen Theorie des Kapitals.

III. Die negative Kapitalleistung oder Gewährleistung

Außer der positiven mittelbaren Mitwirkung an der

Gebrauchserzeugung durch Beistellung von Werkzeugen, Maschinen

und ähnlichen Hilfen gibt es noch eine andere mittelbare Mitwirkung,

ein Umweg, eine Hilfe, die sich jedoch nur auf die Wegräumung von

Hindernissen beschränkt. Diese Mitwirkung besteht:

1.

in der Schutzvorsorge durch Beseitigung drohender Schäden und

Gefahren, welche der Durchführung der Gebrauchsleistung wie der

Kapitalleistung

entgegenstehen.

Ein

Damm,

der

vor

Überschwemmung, eine Vorrichtung, die vor Unfall, ein Blitzableiter,

der vor dem Einschlagen schützen soll, bieten Beispiele;

2.

besteht jene Mitwirkung in „Versicherung“, das heißt im

Ausgleich

aller

Schäden,

die

nach

Maßgabe

der

Gefahrenwahrscheinlichkeit eintreten werden.

Die Schutzvorsorge wie die Schadenausgleichvorsorge sind beide

nur Leistungen sichernder, also n e g a t i v e r Art, indem sie nur

Vernichtung und Verlust des Erreichten abwenden oder mildern, aber

nicht selbst aufbauend an der Zielerreichung mitwirken. Sie haben nur

Gewähr zu schaffen für den ungestörten Ablauf und Ertragausgleich

(Schadenausgleich) der positiven Leistungen. Die Handlungen und

Güter der Schutz- und Versicherungsvorgänge erfüllen nur eine

Gewährleistung. Als „Kapital“ erscheinen sie insofern, als sie einen

Wirtschaftsumweg, als sie Stammittel, Beistand darstellen,

Mittelbarkeit in sich schließen und den Erfolg der un-