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schaft, nicht für Unwirtschaftlichkeit. „Empirische“ Gesetze hingegen gibt es

strenggenommen nicht, es sei denn, daß man gewisse Faustregeln, das ist

unvollkommene Begriffsbildungen, so nennen wollte. „Empirische Gesetze“ beruhen

nur auf dem unnotwendigen Zusammentreffen verschiedener Umstände, sie sind eine

komplexe, vermittelte Regelmäßigkeit, die erst noch in ihre Grundbestandteile

aufzulösen ist.

Als die beiden Hauptgebiete der verrichtlichen Begriffsbildung

ergaben sich uns von Anfang an dasjenige der Leistungen selbst und der

Leistungsgrößen. Damit schied sich uns die Volkswirtschaftslehre in die

beiden großen Hauptabteilungen der Leistungsgrößen oder der Wert-

und Preislehre sowie der Lehre von den Leistungen. Dieser Unterschied

ist so grundlegend, daß er bereits im Begriffe der Wirtschaft zum

Ausdruck kommt. Wirtschaft als „Widmen und Abwägen der Mittel für

Ziele“ hat im „Widmen“ die Leistung, im „Abwägen“ die Größe der

Leistung zu ihrem Elemente. Auf Grund solcher Erwägung haben wir

bereits oben

1

die innere logische Gliederung der Volkswirtschaftslehre

skizziert. Nach der mittlerweile erfolgten Betrachtung der

volkswirtschaftlichen Begriffsbildung sind wir nun zu einer ins

einzelne gehenden Untersuchung gerüstet.

§ 37. Der logische Aufbau der Volkswirtschaftslehre

II.

Die Leistungsgrößen- oder Wert- und Preislehre

Die Wertlehre oder Lehre von den Leistungsgrößen zerfällt in die

individuale oder monogenetische Wertlehre und in die Verkehrswert-

oder Preislehre. Der Gegenstand der Wert- und Preislehre sind:

1.

die Bildung und Entstehung der Größen und

2.

die Vorgänge, durch welche die Größen maßgebend werden für

den Aufbau der verrichtsamen Wirtschaftsgebilde, anders gesagt, maß-

/ gebend für die Wirtschaftsrechnung.

Welcher Art sind beide Gesetze und Begriffsbildungen? Dies wollen

wir der Reihe nach betrachten.

A.

Die B i l d u n g d e r L e i s t u n g s g r ö ß e n

Die Leistungsgrößen der allermeisten Güter sind verschieden, ja

selbst in einem Vorrat gleichartiger Güter, z. B. mehrerer Säcke Korn,

haben die einzelnen Einheiten verschiedene Leistungsgrößen,

1

Siehe oben S. 95 ff.