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Rechnung veranschlagt wird, mit anderen Worten: welche Leistungsgrößen für die

Wirtschaftsrechnung maßgebend werden — das zu erforschen ist der Inhalt desjenigen

Teiles der Werttheorie, den man W e r t r e c h n u n g s t h e o r i e nennen sollte;

damit ist das Wesen der W e r t r e c h n u n g s g e s e t z e bezeichnet. Wir nennen

sie kurz „Wert- und Preisgesetze“, während die früher genannten Wertgrößen-,, B i 1 d-

u n g s “ gesetze heißen müssen. — Ein anderes Beispiel ist der Satz: „Der Wert der

Erzeugnisse leitet sich vom Wert der Kostengüter (Produktivgüter) ab“, und zwar nach

der Formulierung Wiesers in der Weise, daß der „Grenznutzen des Grenzproduktes“

derselben (das sich unter den verschiedenartigen Gütern befindet, die man aus

produktiven Mitteln erzeugen kann) den Wert der erzeugenden Mittel (die „Kosten“)

bestimmt. Dieses Gesetz zeigt abermals: auf welche Weise sich die betreffenden Grenz-

Leistungsgrößen als jene R e c h e n größen der erzeugenden Wirtschaft durchsetzen,

die wir „Kosten“ nennen, und wie sie als solche maßgebend für den Wert der Erzeugung

(das heißt für die ganze Wirtschaftsrechnung) werden; anders ausgedrückt: jenes Gesetz

Wiesers sagt uns, wie die R e c h e n g r ö ß e

„ K o s t e n “

a l s

L e i s t u n g s g r ö ß e „ G r e n z n u t z e n “ m a ß g e b e n d w i r d . —

Dasselbe tun die „Preisgesetze“, indem sie zeigen, wie die durch den „Grenzkäufer“ und

„Grenzverkäufer“ maßgebend werdenden Leistungsgrößen höherer Ordnung die

„Preisrechnung“ bestimmen, wie Qualität in Quantität aufgelöst wird!

Dieser Auffassung der Wertlehre als einer Lehre von der Rechnung

mit L e i s t u n g s - Größen steht entgegen die alte sogenannte

o b j e k t i v e A u f f a s s u n g d e s W e r t e s in der Marx-Ricardo-

schen Art, wonach die Wertgrößen einfach Substanz-Größen der

Kostensubstanz (nämlich der Arbeit, die nach Stunden gemessen wird)

seien. Diese Auffassung sieht dann in der wirtschaftlichen

Werterscheinung eine Kausalerscheinung (in Form von Mengen-

Summierungen), in der Wertlehre die Gesetze der Kausalitäten, nach

denen sich Wert und Preis bildet. Das „Gesetz von Angebot und

Nachfrage“, das Ricardosche „Gesetz der Gravitation der Preise nach

den geringsten Kosten“, das „Gesetz der Gravitation nach den teuersten

noch in Anspruch zu nehmenden Kosten“ (Gesetz der Rentenpreise),

das Gesetz der „Lohngravitation“ und so fort sind Beispiele für solche

„Kausalgesetze“ der Wert- und Preiserscheinungen. — Sieht man aber

genauer hin, so bleibt nichts mehr von Kausalität und Kausalgesetz

übrig. Der Ge- / danke dieser Lehre ist einfach:

1. daß sich alles in eine Kosten-Rechnung auflöse — also eine

Rechenlehre, keine Lehre von Ursächlichkeiten;

2. daß das Wesen aller Rechen-Posten sei, sich auf Arbeitsmengen

zurückführen zu lassen. Was sind aber Arbeitsmengen? — doch