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f ü h r t z u m A l l z u s a m m e n h a n g u n d d a m i t z u r

G e s c h i c h t l i c h k e i t . Der Universalismus bedeutet in diesem

Sinne in bezug auf das Verfahren geradezu „Historismus“, jedoch ohne

echte Theorie und Systematik auszuschließen. Wie dies möglich ist, wie

ein organisches Verhältnis aller Verfahren hergestellt werden kann,

wurde

soeben

gezeigt.

Innerhalb

einer

solchen

gesellschaftswissenschaftlichen Auffassung bleibt daher Luft und Licht

für die atomistische („abstrakte“) Theorie zwar noch übrig: aber nicht

mehr, als der individualistischen Unterstellung an Rechten zusteht. So

weit „Gegebenheit“ (Autarkie) in der Wirtschaft für den einzelnen

Bestandteil oder ganze Gebilde angenommen werden darf — außer

einer „unterstellten“ Selbständigkeit gibt es ja auch eine sozusagen

„delegierte“ Selbständigkeit jedes Organs —, reicht das Recht des

atomistischen Verfahrens, der individualistischen Unterstellung; weiter

hinaus wird mit immer abnehmender Selbständigkeit im Gegebensein,

mit immer weiterer Auflösung der Selbständigkeit und

Selbstbestimmtheit zur Gliedlichkeit zu arbeiten sein. Um zuletzt die

unendlich vielfältige, die geschichtlich-gesellschaftliche Wirklichkeit

zu verstehen, muß dann die Wirtschaft nicht nur in sich als Ganzes,

sondern noch einmal als Teil des größeren Ganzen, der Gesellschaft,

erkannt und erforscht werden.

/

Das geschichtliche und realistische Verfahren in der

Volkswirtschaftslehre macht diese daher zur Wirtschaftssoziologie,

Wirtschaftsgeschichte und Wirtschaftsstatistik. Die geschichtliche

Volkswirtschaftslehre ist notwendig universelle, ganze, allumfassende

Wirtschaftsanschauung, sie schließt notwendig in sich die

Berücksichtigung sowohl jenes universalistischen Bandes, das die

Wirtschaftsbestandteile in sich verbindet und festigt, wie jenes, das die

Wirtschaft von den Kräften der Gesellschaft her zusammenhält und

formt.

Auch für alle diejenigen, welche nicht wie ich in ihrer Auffassung

des Wesens der Gesellschaft auf universalistischem Standpunkt stehen,

bleibt die hier gezeigte Lösung der Frage des Verfahrens formell

dennoch gültig. Wieweit ein Forscher Individualist oder Universalist

ist, kann er nicht als Wirtschaftsforscher entscheiden, sondern nur als

Gesellschaftsforscher. Allgemein gilt aber für das Verfahren in der

Volkswirtschaftslehre, daß der organische Zusammenhang der beiden

Betrachtungsweisen schon dadurch hergestellt ist, daß die

individualistische oder die universalistische An