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lung von Sein und Sollen); Freiheit und Herrschaft; Abgrenzung ge-

genüber der Psychologie; Feldsoziologie, Fragebogentechnik und

Statistik (mit Einschluß der mathematischen Verfahren); Qualität

und Quantität (Kleinheit der Gemeinschaften und Masse).

Wer könnte sagen, sie seien längst gelöst und daher veraltet?

Die ganzheitliche „Gesellschaftslehre“ gibt auf diese Fragen Ant-

worten, die immer von neuem zu prüfen, angesichts der trotz zu-

nehmender Wissenschaftlichkeit unserer Tage zunehmenden Rat-

losigkeit vieler Moderner, die Aufgabe auch der Zukunft bleiben wird.

Auch hier hat Spann in den Schlußsätzen seines Vorwortes zur

ersten Auflage seiner „Gesellschaftslehre“ zu Anfang des Jahres 1914

immer noch Gültiges gesagt: „Die reine Begriffsarbeit auf der einen

Seite, die systematische Anknüpfung an die Philosophie auf der

anderen — das muß jetzt in den Vordergrund treten. Aber auch

wenn einmal ein weitschichtiger beschreibend-empirischer Unter-

bau der Gesellschaftslehre vorhanden sein wird, wird beides immer

an erster Stelle bleiben müssen. Denn Beschreibung ist ohne Be-

griffe nicht möglich und die Urbegriffe der Gesellschaft, unseres

größeren Ich, nicht ohne Philosophie. Also doch die Philosophie der

erste Urgrund.“

1

Also auch hier — ähnlich wie in der Wirtschaftswissenschaft —

die Einstellung, daß Messung und quantitative Betrachtung durch-

aus nicht auszuschalten, wohl aber der qualitativen wesens- bezie-

hungsweise leistungsmäßigen Analyse nachzuordnen seien.

D r i t t e r T e i l

Hinweise auf das gesellschaftswissenschaftliche Schrifttum

I. Vorbemerkung

Spann wollte keine Lehr- und Dogmengeschichte der Gesell-

schaftslehre geben — ganz zum Unterschied von seinen „Haupt-

theorien der Volkswirtschaftslehre auf lehrgeschichtlicher Grund-

lage“

2

.

Schon in der ersten Auflage der „Gesellschaftslehre“ verweist er

darauf, daß „in diesem Buche die durchgängige Auseinandersetzung

1

Vgl. oben S. 8.

2

Othmar-Spann-Gesamtausgabe, Bd 2, 27. Aufl., Graz 1967.