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sen IV. Kapitel die verfahrenkundlich wichtige Frage: „Ist die Ge-
sellschaftswissenschaft, insbesondere die theoretische Nationalöko-
nomie wertfrei?“
1
5.
Im fünften Buche dieser ersten Auflage entwickelt Spann ein
„System der Gesellschaftswissenschaften“, das mit einer „Tafel der
Gesellschaftswissenschaften“ abschließt
2
: „Unsere Tafel der Gesell-
schaftswissenschaften stellt, so trocken sie erscheinen mag, doch noch
einmal eine Zusammenfassung des Ganzen der Gesellschaft nach der
formellen, systematischen Seite hin dar. Wer daher diese Tafel ver-
steht und sich an der Hand dieses Buches liebevoll in das gesetz-
mäßige Ineinander der menschlichen Gemeinschaften vertieft hat,
der erblickt in ihr noch einmal die volle Gestalt der Gesellschaft wie
einen Kristall mit all seinem Reichtum an Kanten und Flächen.
Zuerst lehrt ihn diese Tafel eine strenge Einheit der ganzen viel-
fältigen Welt der Gesellschaft...“
„Dieses einheitliche Wesen der Gesellschaft zeigt sich zugleich an
der Einheit ihrer Wissenschaften als rein geistiges, daher ist es an
Naturbedingungen nur mittelbar gebunden und die Gesellschafts-
wissenschaften dürfen in keiner Weise als angewandte, erweiterte
Naturwissenschaften betrachtet werden.“
3
Die zweite Auflage des Werkes bringt als fünftes, letztes Buch die
„Verfahrenlehre“
4
; dieser Abschluß wird in der dritten Auflage
ebenso wie Gliederung und Inhalt beibehalten
5
. Das Kernstück die-
ser verfahrenkundlichen Darlegungen sind der A u f r i ß e i n e s
„ G e b ä u d e s
d e r
G e s e l l s c h a f t s w i s s e n s c h a f t e n “
und der Nachweis, daß in allen diesen Gesellschaftswissenschaften
nur Verfahren zu finden seien, „die auf das Verhältnis Ganzes :
Glied gegründet sind“
6
. „Es besteht eine Einheit der Verfahren
und sie begründet die Einheit der gesellschaftlichen Wissenschaf-
ten.“
7
6.
In der „Gesellschaftslehre“ ist die enge A n k n ü p f u n g a n
d i e M e t a p h y s i k bereits grundgelegt und damit die spätere
1
Siehe erste Auflage, Berlin 1914, S. 340 ff.
2
Vgl. erste Auflage, S. 351 ff. und 363 ff.
2
Siehe erste Auflage, S. 367.
4
Vgl. zweite Auflage, Leipzig 1923, S. 507—562.
5
Siehe oben S. 633 bis 683.
6
Siehe oben S. 664 f.
7
Siehe oben S. 665.