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Kirche (aber Religion ist vor Staat); Staat ist vor Schule (aber Wis-

senschaft ist vor Staat); Staat ist vor Kunstorganisation (aber Kunst

ist vor Staat); Staat ist vor Wirtschaft (aber das Zielsystem der

Wirtschaft ist vor Staat); Staat ist vor allen anderen Ständen (aber

deren Geistesgrundlage ist auch vor Staat); Staat ist vor Sippe, auch

vor dem Fürstenhause, der Dynastie (aber deren sinnlich-sittliche

Grundlage ist vor Staat, denn Sittlichkeit ist vor Staat).

/

Für den politischen Führer gilt die Zeitverbundenheit und die

Bedingung des rechten Augenblickes, des Kairos

1

, in viel bestimm-

terer und unbedingterer Weise als für den geistigen Führer. Der

geistige Führer und Schöpfer kann die gesamte Welt des Geistes

heraufbeschwören und in sich gegenwärtig machen, aus ihr schöp-

fen; der politische Führer ist an den g e g e b e n e n Stand des Tuns

und seiner Mittel gebunden, er kann daher die Tat nur in der rech-

ten Aufeinanderfolge eines vorhergehenden und nachfolgenden

Tuns, nur im rechten Zeitpunkt einsetzen. Er kann sie nicht für

später aufbewahren. Der Gedanke des Weisen, des Gelehrten, des

Künstlers kann unbearbeitet liegen bleiben, wenn die geistige Zeit-

lage ihn nicht zu verarbeiten, die persönliche Umgebung ihn nicht

zu verstehen vermag. Aber später kann die Zeitlage kommen, die

den Gedanken braucht, kann der vermittelnde Mann kommen, der

ihn zu würdigen und weiterzugeben vermag. So kann der geistige

Führer mit jenen Schöpfergedanken, den seine Mitmenschheit ver-

schmähte, eine spätere Zeit führen, auch wenn er schon lange tot

ist. Nur mittelbar kann sein Tun, nämlich als V o r b i l d für spä-

tere tätige Führer, noch wirksam bleiben.

Nach der Kategorie Gründung und Entfaltung, verbunden mit

der Einteilung der Teilganzen in geistige und handelnde, ergibt sich

folgende Unterscheidung der Führer:

G r ü n d e r

(Stifter)

schauend

(Heiliger, Weiser)

handelnd

(Held, Staatsmann)

V o l l e n d e r

(Fortbildner, Nach-

fahre, Vermittler,

Erklärer, Ausbauer,

Entfalter)

schauend

(Jünger des Heiligen

und Weisen)

handelnd (Gefolgschaft

des Helden, des

Staatsmannes)

/

1

Vgl. mein Buch: Kategorienlehre (1924), 2. Aufl., Jena 1939, S. 198 [3. Aufl.,

Graz 1969, S. 183],

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