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III. Die Zielerreichung im besonderen.

Der Wert- und Kostenbegriff

1

Die Bestimmung „Wirtschaft ist Mittel für Ziele“ sagt, daß die

einzige Bedingung, unter der die Wirtschaft bei gegebenen Mitteln

steht, die Ziele sind. Insoferne nun das Erreichen der Ziele „Nutzen“

im weitesten Sinne des Wortes, ebenso das Leisten der Mittel für das

Ziel „Nutzen stiften“ heißt, gilt der Satz: A l l e W i r t s c h a f t

b e r u h t a u f d e m N u t z e n . Die Zielerreichung, der Nutzen,

ist jener Nagel, an dem die ganze Wirtschaft befestigt ist.

Wir fanden früher,

2

daß die Ranghöhe der Leistungen die Leistungs

g r ö ß e ausmacht. Es gibt aber nicht nur positive Leistungsgrößen,

sondern auch negative. Jede Zielerreichung, jede Nutzung hat nämlich

ihr notwendiges Widerspiel im Zielentgang. Denn die Aufwendung

eines Mittels für ein bestimmtes Ziel schließt notwendig in sich: den

Entgang jenes Nutzens, den das Mittel in einer anderen Verwendung

gebracht hätte. Dieser Entgang heißt

K o s t e n .

Daher ist weder die Nutzung ein persönliches, psychologisch zu fassendes Moment,

etwa „Genuß“, „Lust“, „Befriedigung“; noch sind die Kosten ein solches, etwa

„Schmerz“, „Unlust“, wie die Disutility-Theorie meint; vielmehr sind beide rein

leistungsmäßig, rein verrichtend im Körper der Wirtschaft zu fassen. Wirtschaftlich

gesehen, ist die Zielerreichung nichts Subjektives (Psychologisches), sondern nur ein

Gebäude von Leistungen, nur ein objektiv anzuschauender Vor- / gang; bei gegebenem,

bei geltendem Ziel (ob durch Lust, Unlust, Vernunft, Unvernunft oder was immer

geltend) sind die Zielerreichungsgrade zugleich objektive Gültigkeitsgrade. Die jeweils

nach diesen objektiven Bestimmungsstücken der Geltung, des Leistens,

festzustellenden Erscheinungen sind es also, die untersucht werden müssen, nicht die

subjektiv-psychologischen

3

.

Allerdings ist damit der Kostenbegriff noch nicht zu Ende bestimmt.

Kosten sind nicht nur „entgangener Nutzen“, sondern auch selbst ein

Inbegriff von Aufwendungen; insbesondere sind sie damit Vorstufen

der Endleistungen, der sogenannten Genußgüter. Dadurch erlangen

aber die Kostengüter insoferne eine verhältnismäßige Selbständigkeit,

als die K o s t e n g ü t e r i n s i c h s e l b s t w i e d e r e i g e n e

m e n g e n h a f t e A u s g l i e d e r u n g s p r o p o r t i o n e n

1

Der wirtschaftliche Güterwert, welcher hier. S. 104 1T. und 118 f., behandelt wird,

ist von dem Wert im normativen Sinne (dem Eigenwert oder Selbstzweck) zu

unterscheiden. Von diesem wurde eingangs des Buches (S. 34 ff.) gesprochen.

2

Siehe oben S. 99 ff.

3

Vgl. unten S. 344 ff.