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schens nicht möglich. Herrschaft äußerer Art kann nur Gewaltherr-

schaft und Knechtung sein. Auch ein f r e i w i l l i g e s Mitein-

ander der Einzelnen wäre keine Lösung, da ja die geistige V e r -

s c h i e d e n h e i t der Gezweiungen ein solches (im Geistigen

selbst) nicht zuläßt. Woher kommt aber diese mechanische Herr-

schergewalt im Gemeinschaftsleben der Menschen?

Die Naturrechtslehre erklärt die Herrschergewalt aus dem Ur- /

Staatsvertrag der Bürger, in welchem sie ihre eigene Gewalt (ge-

schichtlich oder begrifflich verstanden) der staatlichen Herrscher-

macht übertragen („Delegierung“ aus der „Volkssouveränität“).

Man kann die Naturrechtslehre in diesem Punkte nur kindlich nen-

nen. Wenn man sich die entfesselten Gewalten vorstellt, wie sie in

Augenblicken hervortreten, wo der Abgrund der Geschichte sich

öffnet, in Aufständen, Umstürzen, Reformationen, Bürgerkriegen,

wo die gegensätzlichen Kräfte vulkanisch aufbrechen und die Ge-

sellschaft zerstören, dann zeigt sich deutlich, daß weder Vertrag

noch Vertragsbruch die Herrschergewalt schaffen.

Folgerichtiger ist der Machiavellismus. Er erklärt die Herrscher-

gewalt aus der Überlegenheit des Einzelnen über den Einzelnen.

Auf der Unterjochung des Schwächeren durch den Stärkeren soll so-

gar der gesamte Lebensprozeß von Staat und Gesellschaft beruhen.

Hier sind die Gegensätze zwischen den Einzelnen ursprünglich und

die Einzelnen (allein oder summiert) auch die Quelle der Gewalt.

Müßte dann der Dolch allein in Gesellschaft und Geschichte walten?

Das ist nicht nötig, weil die Mittel, mit denen der eine den andern

unterkriegt, verschiedenster Art sein können.

Die anarchistische Lehre („mir geht nichts über mich“) kann Ge-

sellschaft nicht erklären, daher auch nicht Herrschergewalt als Ord-

nungskraft einer Gesellschaft.

Dem u n i v e r s a l i s t i s c h e n Standpunkte ist der Begriff

der Herrschaft ein anderer. Ihm ist Herrschaft gleich Gelten, das

heißt sie ist geistige, innere, sinngemäße Herrschaft, z. B. als Gül-

tigkeit des logisch Richtigen gegenüber dem Unrichtigen, des Schö-

nen gegenüber dem Häßlichen, des Guten gegenüber dem Bösen;

oder nach der Weise: Priester—Gläubiger, Lehrer—Schüler, Arzt—

Kranker. In all diesen Fällen wird grundsätzlich nicht durch äußere

mechanische Gewalt geherrscht, sondern kraft der Verbindlichkeit,

die dem Geistigen in sich selbst eigen ist!