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I—3

:

Überstaatliche

Bindungen

4: Staat

1

5—6: Unterstufendes

Staates

7: Staatsglieder

oder Bürger

überstaatliche Kirche

( I—3)

staatliche Kirche (4)

Unterstufen der staat-

lichen Kirche (5—6)

Kirchenglieder oder

Gläubige (7)

überstaatliche Wissen-

schaftsorganisation und

Kunstorganisation

staatliche Schul e ;

staatliche Kunst-

organisation

gebietsmäßige und kör-

perschaftliche Schule;

und Kunstorganisation

Schulglied; Kunstglied

überstaatliche Wirt-

schaftsgebilde oder

Weltwirtschaft

Volkswirtschaft

Gebietswirtschaft

Betriebe

Betriebsglied

Familie (ihr Stufen-

bau ist an die Ver-

wandtschaftsgrade

— Sippenverbände—

gebunden)

3. Die l e t z t e n G l i e d e r

Im geistigen Stufenbaue (1) wie im organisatorischen Stufenbaue (2) sind besonders hervorzuheben die je-

weils letzten Konkretionen oder letzten Glieder der Stufen, das sind: nicht eigentlich die einzelnen Men-

schen (da / diese ja in verschiedenen Teilganzen und Stufen zugleich Glied sind), sondern: die betreffenden

Handlungen und Empfindungen der einzelnen Menschen, z. B. die staatsbürgerlichen Handlungen des ein-

zelnen Menschen als Staatsglied; die völkischen als Glied des Volkstums.

Daß die

Erziehung

in dieser Übersicht der gesellschaftlichen Lebensinhalte und Stufen nicht vorkommt, liegt daran, daß hier

nur die reine, systematische Ausgliederungsordnung, nicht aber die Neueingliederung frischer Geschlechter, die U m g

1

i e d e -

r u n g der Gesellschaft, ins Auge gefaßt wurde.

2

1

Stufe mit besonderer Ausgliederungsfülle. — Bei der Kirche kann dagegen je nach der Religion die überstaatliche (über-

völkische) oder die staatliche (völkische) Stufe von besonderer Ausgliederungsfülle sein.

2

Vgl. oben S. 138 f., 166, unten S. 316 und viertes Buch, achtes Hauptstück, S. 618 ff.

[254]

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