Table of Contents Table of Contents
Previous Page  1932 / 9133 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 1932 / 9133 Next Page
Page Background

534

[447/448]

b. Veranstaltungen

der Öffentlichkeit sind: die P r e s s e oder das öffentliche Zei-

tungswesen; sie ist Veranstaltung öffentlichen Gedanken- und

Empfindungsaustausches; ähnlich die F l u g s c h r i f t ; ferner das

K i n o , R a d i o u n d T h e a t e r ; weiterhin das öffentliche

A n k ü n d i g u n g s w e s e n (Zeitungsanzeige, Straßenanschläge);

das V e r s a m m l u n g s w e s e n mit seiner „Geschäftsordnung“

und „parlamentarischen Sitte“; und endlich alles das, was man

„ P u b l i z i s t i k “ nennt. Einrichtungen, die wir hauptsächlich in

der Parteipolitik, welche ja auf Öffentlichkeit vor allem angewiesen

ist, finden.

Aber auch Anstalten mit ganz anderen Zwecken können der

„Öffent- / lichkeit“ nicht entbehren und organisieren daher den

weit ausgespannten geistigen Austausch mit, bewußt oder unbe-

wußt, freiwillig oder unfreiwillig. Das Ausstellungs- und Museums-

wesen, das Vereinswesen, die Post, Telegraphie, Eisenbahn und jede

Art von Verkehrswesen, das Buchwesen — sie alle sind solche Trä-

ger von Öffentlichkeit und in diesem Sinne Organisationsmittel der

Öffentlichkeit; allerdings nicht in Ansehung des Selbstzweckes, den

sie als Organisationen verfolgen, z. B. des Kaufes und Verkaufes von

Leistungen und Waren (wie beim Buchwesen), sondern lediglich in

Ansehung der ungewollten Nebenfunktion von öffentlich dargebo-

tenen geistigen Inhalten, wie sie in verkauften Büchern, ausgestell-

ten Werken, übermittelten Nachrichten gegeben sind.

c. Öffentliche Meinung

Die Gewalten und Satzungen aller dieser Veranstaltungen haben

ihre Grundlage vorzugsweise in jener Summe von Gezweiungs-

inhalten, Imperativen und Willenskräften beschlossen, die man

„öffentliche Meinung“ nennt.

Öffentliche Meinung ist nicht eine Meinung vieler zufälliger

Einzelner, sondern ein Grundgerüst gemeinsamer Meinung, das aus

dem Sachgehalte der Gemeinschaft gefordert wird und jeweils eine

arteigene Öffentlichkeit hat, daher auch den ihm arteigenen Mit-

gliederkreis und seine ihm arteigene Z u g ä n g l i c h k e i t . Man

denke nur an die verschiedene Zugänglichkeit des Priester-, Krie-