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mit der heute so umfangreichen Literatur der Gesellschaftslehre“
unterblieben ist, „obwohl sie der lehrhaften Aufgabe des Buches
förderlich gewesen wäre und zur Klärung der gegenwärtig so ver-
worrenen Lage hätte beitragen können“
1
.
In der zweiten Auflage hat Spann „die Schriftenübersichten, die
früher jedem Abschnitt hinzugefügt waren“, weggelassen, „da auf
diese Weise bei dem heutigen Stand unseres Schrifttums allzuviel
Wertloses mitgeschleppt werden müßte und der Anfänger nur in
Verwirrung gebracht würde“
2
.
Die in der zweiten und in der dritten Auflage des Werkes vor-
genommene Auseinandersetzung mit den Hauptvertretern der em-
piristischen Richtungen der Gesellschaftslehre
3
dient ebenfalls in
keiner Weise lehrgeschichtlichen Zielen, vielmehr vorwiegend ver-
fahrensmäßigen, zumal in der dritten Auflage anschließend an die
Darlegung der methodischen Grundgedanken und an die Behand-
lung der Hauptvertreter der empiristischen Richtungen einschließ-
lich der formalistischen Richtung in einem besonderen dritten
Abschnitt „die Hauptvertreter der idealistischen Gesellschaftslehre“
besprochen werden
4
.
II. Hinweise auf Schriften zur Gesellschaftslehre,
soweit sie in der dritten Auflage der „Gesellschaftslehre“ (1930)
noch nicht genannt wurden.
Spann hat im Anhang I (Schrifttum) und im Anhang II (Wie stu-
diert man Volkswirtschaftslehre?) zu seinen „Haupttheorien der
Volkswirtschaftslehre“ auch Schriften zur Gesellschaftslehre (Sozio-
logie) zum Studium für den Anfänger angegeben. (Übrigens hat er
bereits im Vorwort zur zweiten Auflage seiner „Gesellschaftslehre“
auf die Angaben in den „Haupttheorien“ verwiesen, im Jahre 1923
allerdings nur auf deren 12. Auflage. Im Abdruck dieses Vorwortes
zur zweiten Auflage in der dritten Auflage der „Gesellschaftslehre“
ist dieser Hinweis weggelassen worden.)
1
Vgl. erste Auflage, Berlin 1914, S. III.
2
Vgl. oben S. 5.
3
Zweite Auflage, S. 9 ff.; dritte Auflage, S. 9 ff. beziehungsweise oben
S. 18 ff.
4
Vgl. oben S. 56 ff.