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G a n z h e i t s l e h r e : „Der Hauptgegenstand des Buches war
mir stets der Gegensatz von Universalismus und Individualismus
gewesen.“
1
Werden in der ersten Auflage — „aufleitend vorgehend“ — „die
Wesenstheorien der Gesellschaft, Universalismus und Individualis-
mus ebenso wie der Begriff der Gesellschaft als Ergebnis der zer-
gliedernden Einzeluntersuchungen erst am Schluß behandelt“, so
beginnen die zweite und die dritte Auflage sofort mit diesen We-
senstheorien der Gesellschaft, deren Darstellung hier schon dem Um-
fange nach ungemein angereichert wurde.
3.
Die „Gesellschaftslehre“ stellt nicht nur zeitlich, also in der
Entwicklungsgeschichte des Spannschen Lehrgebäudes, sondern auch
in dessen innerer, logischer Entfaltung die Ü b e r l e i t u n g z u r
g a n z h e i t l i c h e n W i r t s c h a f t s l e h r e d a r . Vor der
„Gesellschaftslehre“ war ja bereits 1907 die Habilitationsschrift
Spanns „Wirtschaft und Gesellschaft“ erschienen, deren Erkenntnisse
besonders hinsichtlich der leistungsmäßigen (funktionellen) Natur
des wirtschaftlichen Handelns Spann vollgültig in die erste Auf-
lage der „Gesellschaftslehre“ übernehmen kann
2
.
4.
Die „Gesellschaftslehre“ ist sowohl durch die Behandlung der
Wesenstheorien der Gesellschaft als auch durch den Inhalt der
Schlußabschnitte über Verfahrensfragen, die in allen drei Auflagen
vorliegen, die G r u n d l e g u n g d e r V e r f a h r e n l e h r e .
Schon im Vorwort zur zweiten Auflage erklärt Spann — wie be-
reits erwähnt — „das Ergebnis meiner verfahrenkundlichen Stu-
dien hoffe ich demnächst als ausgearbeitete ,Kategorienlehre' vor-
legen zu können. Immerhin sind die grundlegenden Kategorien:
Ganzes, Glied, Ebenbildlichkeit, Rang, Leistung, Vermittlung und
andere, die unserer naturwissenschaftlich gearteten Logik fremd
sind, in dem vorliegenden Buche wie in anderen meiner Bücher auf
mannigfache Weise zur Erscheinung gekommen!“
3
Schon im vierten Buche der ersten Auflage, „Philosophie und Ge-
sellschaftswissenschaft“ überschrieben, untersucht Spann in des-
1
Vorwort zur zweiten Auflage, siehe oben S. 3 f.
2
Vgl. „Kurzgefaßtes System der Gesellschaftslehre“ =1. Aufl., Berlin
1914, S. 105 ff., „Die Erforschung der Natur aller Leistungen und ihres spezi-
fischen Zusammenhanges in der Volkswirtschaft ist die Aufgabe der theoretischen
Nationalökonomie“ (S. 117); vgl. auch oben S. 454 ff.
3
Siehe oben S. 3 f.