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das heißt ständischen Organisationen zusammengefaßt werden müs-

sen, die jedoch so frei beweglich sein müssen, daß die Führerleistung

und die Bewegungsfreiheit (Elastizität) nicht vernichtet werden (wie

in der kommunistischen Wirtschaft), sondern aufrecht erhalten blei-

ben. Hier kommt es uns auf die Einsicht an: daß in einem solchen

Wirtschaftsgefüge auch die Sozialpolitik ein anderes Gesicht, andere

Voraussetzungen erhalten muß. Sie wird, wie nun klar ist, nicht

mehr vom Staate, also nicht mehr zentralistisch, vorgeschrieben

werden. Der Staat wird allerdings nicht ausgeschaltet: aber er wird

sich immer mehr auf überwachende, o b e r l e i t e n d e Aufgaben

beschränken, sofern die einzelnen Stände sozialpolitische Maßnah-

men nun in ihrem Rahmen durchführen. Allenfalls wird er auch

s t e l l v e r t r e t e n d eingreifen, dort nämlich, wo die Beruf-

stände zu versagen drohen. (Die Sozialpolitik Bismarcks war ja eine

stellvertretende.) Im übrigen aber werden und müssen die Beruf-

stände je nach ihrer Eigenart vorgehen und können daher die

zentralistische, bürokratische, formalistische, gleichmachende und

klüngelhaft überwuchernde Art der heutigen Sozialpolitik vermei-

den. Sie können das durch den dezentralistischen Aufbau, der in den

Berufständen von selbst gegeben ist. Denn die einzelnen Beruf-

stände werden ja nicht nur nach ihrer verschiedenen wirtschaft-

lichen, sondern auch nach ihren persönlichen und sittlichen Ver-

hältnissen verschiedene Hilfen für die in Erfüllung ihrer Verrich-

tungen bedrohten Wirtschafter treffen. In ihrem Bereiche wird sich

am ehesten auch jene Gemeinbürgschaft und jene (nur in engeren

Verbänden mögliche) individualisierende Überwachung herausbil-

den, die dem redlichen Arbeiter wieder zu seinem Rechte verhilft.

Schon in meinem „Wahren Staate“

1

machte ich darauf aufmerk-

sam, daß in den letzten Jahrzehnten allen liberalistischen Theorien

zum Trotze die Sozialpolitik selbst schon Wege eingeschlagen hat,

welche deutlich die Richtung zu b e r u f s t ä n d i s c h e r B e s o n -

d e r u n g u n d z u r s t ä n d i s c h e n S e l b s t v e r w a l t u n g

erkennen lassen! Zuerst hat der Staat nur gesagt, was nicht getan

werden darf, als er z. B. eine den „Normalarbeitstag“ überschrei-

tende Arbeitszeit, oder als er gewisse Fälle der Frauen- und Kinder-

arbeit, gewisse / Lohnzahlungsweisen (das Trucksystem) und ähn-

1

Vgl. mein Buch: Der wahre Staat (1921), 4. Aufl., Jena 1938.