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lichen Setzungen hindurch sich behaup-
tet, führt zu dem Begriffe der Identi-
tät des sich Setzenden im Gesetzten.
(7) Das dialektische Verfahren kann
nur die unzeitliche, systematische, mit-
hin zeitlose Ausgliederung auffassen.
Die Geschichte oder zeitliche Umglie-
derung ist ihm grundsätzlich uner-
schwinglich.
Ausgegliederten — des zwar unter-
schiedlich, aber nicht widerspruchsvoll
Ausgegliederten.
(Die
Erhaltung
der
Einheit über der Vielheit und die Er-
haltung der Einheit in der Vielheit
wird aus dem Gefüge der Ganzheit
entnommen.) Das führt zum Begriffe
von zweierlei Sein: dem selbgleichen
Sein (das mit sich selbst identisch ist);
und dem selbfremden Sein (das Sein
des Ausgegliederten in der Rückver-
bundenheit).
(7) Die Ganzheit kennt aber ihrem
Begriff nach: (a) sowohl die zeitlose
oder systematische Ausgliederung wie
(b) die Umgliederung des Ausgeglie-
derten in der Zeit oder die Geschichte.
2 . E r l ä u t e r u n g
Die Grundfrage des dialektischen wie des ganzheitlichen Ver-
fahrens ist die nach der Natur des U n t e r s c h i e d e s (der Dif-
ferenz, divisio,
öuxtQEUig),
durch den die Einheit in die Mannigfal-
tigkeit übergeht. Die folgenden Fragepunkte sind die entscheiden-
den:
(1)
Das Wesen des Unterschiedes nach dem dialektischen Ver-
fahren ist der ausschließend-verneinde G e g e n s a t z und seine
A u f l ö s u n g durch neue Verneinung; das Wesen des Unterschie-
des nach dem ganzheitlichen Verfahren ist der seingebende Gegen-
satz der Glieder in der Gezweiung oder E n t s p r e c h u n g s -
g e g e n s a t z ; seine Auflösung liegt in der überhöhenden Ganz-
heit, die notwendig vorgegeben ist; die auch den Gliedern den Rah-
men ihres Eigenlebens darbietet, so daß sie mehr als bloße Durch-
gangspunkte der Setzungen sind. Es gelten die Vorrangsätze: (a)
Das Ganze ist vor den Gliedern. (b) Die Einheit des Ganzen ist vor
der Unterschiedlichkeit der Glieder (darum sind die Unterschiede
keine Widersprüche, sondern E n t s p r e c h u n g e n ) .
(2)
Während das dialektische Verfahren den formal-logischen
Satz des ausgeschlossenen Dritten nur formal-logisch gelten läßt
und ihm ontologisch die A u f h e b un g (Auflösung) des Wider-
spruchs durch die Ineinssetzung (Synthesis) der Gegensätze gegen-