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glieder mit dem Obersten, der Krieger nicht mit dem Feldherrn, der

Bürger nicht mit dem König. Sondern die Zwischenstufen übernehmen

jeweils die Vermittlung“ (Bd 9, 169).

Aus diesen wesentlichsten Kategorien der Ausgliederung ergibt

sich das systematische Schema eines ganzheitlichen Gliederbaues.

Es ist gleichsam das statische Bild, welches das innere Verhältnis

der Ganzheit zu ihren Gliedern wiedergibt. Doch Ganzheit ist als

eine lebendige nichts Statisches, sondern Dynamik, Leben begrün-

dende und erhaltende Ausgliederung. Dieses Leben und die von ihm

hervorgerufene Veränderung ist erst möglich durch die Umgliederung.

B. U m g l i e d e r u n g

Die Weise der Entsprechung macht verständlich, daß die Änderung

einzelner Glieder die Veränderung anderer Glieder zur Folge haben

muß, daß dieser Prozeß aber immer den Weg ü b e r d i e G a n z -

h e i t nimmt. Umgliederung ist daher nicht mechanische Umwand-

lung, sondern in Wahrheit ,,R ü c k n a h m e u n d W i e d e r a u s -

g l i e d e r u n g“.

Jede Veränderung ist nur über die ganzheitliche Mitte möglich.

Denn aus ihr sprießt alles Leben, und Leben ist ständige Umgliede-

rung: Rücknahme und Neuausgliederung — „Stirb und werde“. Ins

Metaphysische wird dieser Gedanke durch die Upanishaden erhoben:

„In dem (nämlich in: Prajapati) die Welt zergeht und sich entfaltet“

5

.

Dieses „Sterben“, dieses „Zergehen“ ist der Jungbrunnen des Lebens

und der gesamten Schöpfung. „Die Reduktion und Reintegration

eines Wesens in seinem Prinzip“, sagt Franz von Baader, „hießen die

alten Chemiker die Verjüngung, weil jung ist, was seinem Ursprunge

nahe steht, und alt, was von ihm entfernt ist. Diese Verjüngung eines

Wesens ist somit als eine Herausführung (Befreiung) von seiner

Zeitbindung (Materialität) zu begreifen, weil eigentlich mit seinem

Eintritt in die Zeit sein Altern begann . . ., weshalb die Begriffe der

Jugend, der Unsterblichkeit und der Integrität des Seins ineinander-

5

Paul Deussen: Sechzig Upanishad’s des Veda, 3. Aufl., Leipzig 1921, S. 243 und 302.