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schon der Begriff des Grenzkäufers gar nicht zu fassen ohne den des

individuellen Grenznutzens, der Kapitalzins nicht ohne die

Grenzproduktivität des Kapitals, beziehungsweise überhaupt ohne

Produktivität, ohne Kapital, die beide robinsonadisch zu konstruieren

sind; freilich ist die Krise etwas rein Soziales, aber Krise gibt es nicht

ohne Störung der Verhältnismäßigkeit von „Erzeugung und

Verbrauch“, wie die herkömmliche Formel lautet (richtiger: ohne

Störung

der

Verhältnismäßigkeit

aller

Erzeugungszweige

untereinander, das ist der sachlichen Gliederung der Mittel) — eine

Erscheinung, die wiederum der Individualwirtschaft ebensogut

angehört wie der Verkehrswirtschaft. — / Es ist also zuletzt dieselbe

Art von Grundverhältnissen, die wir in der Individualwirtschaft und

in der Verkehrswirtschaft, dieselbe Art von Begriffen, die wir in der

Erzeugungslehre und in der Preislehre antreffen; beide sind nur

stufenmäßig und abartend verschieden, ihre Auseinanderreißung ist

ein Unding.

Noch wäre ein Versuch der Bestimmung der Wirtschaft zu

erwähnen, welcher mit von Gottl und Amonn die Skepsis gegenüber

den bisherigen Begriffserklärungen teilt und mit Amonn außerdem die

Einzelwirtschaft nicht als Bestandteil der Volkswirtschaft anerkennt,

der von Stammler und Diehl. Während jedoch bei Amonn in klarster

Weise der wirtschaftliche Verkehr als solcher Gegenstand der

Wissenschaft ist, soll es hier der „Inhalt“ der Normen, der „Inhalt“ der

„sozialen Ordnung“ sein. Rudolf Stammler

1

hat das Wesen des

Gesellschaftlichen als „Form“, das ist Norm, „Regelung“ (deren

Hauptgestalt die Rechtsordnung ist) bestimmt. „Soziales Leben ist

äußerlich geregeltes Zusammenleben“, erklärt Stammler. Den „Inhalt“

des von Recht, Sitte und Konvention Geregelten bestimmt er als

Wirtschaft:

„das

auf

Bedürfnisbefriedigung

gerichtete

Zusammenleben“. Karl Diehl hat sich in seiner jüngst erschienenen

„Theoretischen Nationalökonomie“ vorbehaltlos auf diesen

Standpunkt gestellt

2

. Dessen unheilbare Schwäche liegt nun in der

Unterscheidung von Form und Stoff („Inhalt“), eine Unterscheidung,

die unbestimmbar, die schlechthin verfehlt ist;

1

Rudolf Stammler: Wirtschaft und Recht nach der materialistischen

Geschichtsauffassung, 3. Aufl., Leipzig 1914.

2

Karl Diehl: Einleitung in die Nationalökonomie (Theoretische

Nationalökonomie, Bd 1), Jena 1916.