CHAIN Endpublikation National - page 32

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7. Einbeziehung der Eltern / Erziehungsberechtigten als Partner
Auf die wichtige Rolle der Eltern bei Bildungs- und Berufsentscheidungen soll Bedacht genommen werden.
1. Bereits beim Eintritt in die NMS/HS bzw. AHS, jedoch spätestens am Beginn der 7. Schulstufe:
InformationderElternüberdasstandortbezogeneUmsetzungskonzept,dieArtunddasZusammenwirken
der geplanten Unterstützungsmaßnahmen (z.B. im Rahmen von Elternabenden).
2. Information der Eltern spätestens am Beginn der 8. Schulstufe über:
• die Bildungsangebote nach der 8. Schulstufe,
• die Möglichkeiten der dualen Berufsausbildung,
• die Möglichkeit der individuellen Berufsorientierung gemäß §13b SchUG und den
organisatorischen Ablauf dazu.
3.
Hinweise auf Informationsveranstaltungen im regionalen Umfeld:
• Informationsveranstaltungen (z.B. Tage der offenen Tür) von Bildungsanbietern,
• Bildungs- und Berufsinformationsmessen,
• Informationsveranstaltungen an Berufsinformationszentren.
4.
Einbeziehung von Eltern als Berufspraktiker/innen in Berufsorientierungsmaßnahmen.
8. Informationstätigkeit der Schülerberaterin / des Schülerberaters
In den Grundsatzerlässen zur Schüler- und Bildungsberatung für die einzelnen Schularten (siehe RS Nr. 34
und 36/1993) ist als Kernaufgabe der Schüler- und Bildungsberatung die Information der Schülerinnen
und Schüler über weitere Bildungswege als Orientierungshilfe und Entscheidungsvorbereitung festgelegt.
Da Bildungsberatung Teil der Bildungsaufgabe von Schule ist und zu den Pflichten des Schulleiters bzw.
der Schulleiterin sowie aller Lehrpersonen gehört, sind die Schülerberater/innen bei dieser Tätigkeit
entsprechend zu unterstützen.
Informationen für Schüler/innen erfolgen im Ausmaß von jeweils mindestens einer Unterrichtsstunde, im
Zusammenwirken mit den Klassenvorständen und weiteren Lehrerinnen und Lehrern
1.
im ersten Semester der 7. Schulstufe:
• Erklärung des Prozesscharakters von Bildungsentscheidungen,
• schulische und außerschulische Hilfestellungen und Angebote,
• Vorstellung der grundsätzlichen Optionen für Bildungs- und Berufswege nach der 8.
Schulstufe;
2.
im ersten Semester der 8. Schulstufe:
• detaillierteInformationübermöglicheBildungswegenachder8.Schulstufe(weiterführende
Schulen, duale Ausbildung, integrative Berufsausbildung, Teilqualifizierungslehre),
• Information über entsprechende Bildungsstätten im regionalen Umfeld,
• Information über Quellen undMethoden von Bildungs- und Berufsinformationsrecherchen
(Internet, Informations- und Beratungsmöglichkeiten).
Um Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit individueller Informationsrecherchen an der Schule zu
bieten, soll nach Möglichkeit (z.B. im Rahmen der Schulbibliothek) eine „Informationsecke“ zur Bildungs-
und Berufsplanung mit entsprechenden Büchern und Broschüren sowie Computern mit Internetzugang
eingerichtet werden.
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