DVR: 0561851 | ZVR‐Zahl: 881403473 
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Sind die Internatskosten höher als dein Lohn, darf dir der Differenzbetrag nicht angerechnet werden. 
Bleibt etwas übrig, wird dir der Rest ausbezahlt.  
Am Besten, du klärst das vorher mit deinem/r Ausbilder/in ab. 
Die Höhe der Internatskosten findest du unter
Benutzt du täglich die öffentlichen Verkehrsmittel um zur Berufsschule zu kommen, hast du 
Anspruch auf die Lehrlingsfreifahrt. Der Selbstbehalt beträgt derzeit 19,60 € (Stand 10/2012). 
Den Antrag und Erlagschein erhältst du bei den Verkehrsunternehmen, der AK‐Jugend und der 
Wirtschaftskammer. 
Schularbeiten und Zeugnis: 
Genauso wie in deiner „alten“ Schule, gibt es auch in der Berufsschule Schularbeiten, Tests, Diktate 
und Hausaufgaben. Der Unterschied ist, dass in der Berufsschule der Stoff in 4 – 9 1/3 Wochen 
komprimiert wird, je nach Lehrberuf und Lehrjahr.  
! TIPP:  Das bedeutet du musst von Anfang an mitlernen und „Gas geben“. 
Durch das Frühwarnsystem erfahren dein Ausbildungsbetrieb und deine Eltern schon sehr früh von 
negativen Noten in Hauptgegenständen. 
Am Ende des Schuljahres bekommst du ein Zeugnis, das du dem Unternehmen vorlegen musst. 
Hast du ein negatives Zeugnis, kannst du grundsätzlich die Klasse wiederholen. 
Schulfrei: 
Während der schulfreien Zeit, wenn ein Schultag entfällt, musst du grundsätzlich arbeiten gehen, 
wenn die Wegzeit zwischen Berufsschule und Unternehmen es zulässt.  
Erkrankung, Behördenwege, Arztbesuche und Ähnliches sind der Schule, sowie auch deinem 
Lehrbetrieb zu melden. 
Quelle: AK Broschüre Berufsschule, Bearbeitung: STVG
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